Pirmasens RHEINPFALZ Plus Artikel Helmitin-Gelände: Warum der Eigentümer wegen eines fehlenden Belegs mehr Steuern zahlen muss

Das Haus der Finanzen der Stadtverwaltung wirft dem Investor auf dem Helmitin-Gelände vor, nicht nachweisen zu könne, dass er wi
Das Haus der Finanzen der Stadtverwaltung wirft dem Investor auf dem Helmitin-Gelände vor, nicht nachweisen zu könne, dass er wirklich vermieten wollte.

Wenn es um einen fehlenden Beleg geht, verstehen die Mitarbeiter des Stadtsteueramts keinen Spaß. Da ist es auch egal, ob es sich um einen für die Stadt wichtigen Investor handelt. Ohne Beleg gibt es keinen Steuernachlass.

Das frühere Helmitin-Gelände gehört dem Unternehmer Salvatore Federico, der es innerhalb kurzer Zeit schaffte, aus dem lange leerstehenden Gebäudekomplex in der Zweibrücker Straße einen florierenden Gewerbepark zu machen, der fast komplett vermietet ist. 2020, als Federico das Gelände kaufte, startete er jedoch erstmal mit einem Leerstand und für den will er einen Nachlass bei der Grundsteuer, wie ihn jeder haben kann, der gerade mal eine Wohnung oder ein Haus nicht vermieten kann. Bei einer Gesamtsumme von 58.000 Euro und einem möglichen Erlass von 25 Prozent wäre das ein Betrag, für den es sich auch lohnt, vor den Stadtrechtsausschuss zu ziehen.

Das musste Federico tun, da die Beamten im Haus der Finanzen den Teilerlass ablehnten. Federico könne nicht nachweisen, dass er sich zum eine Vermietung bemüht habe, so die Begründung der Steuerbeamten. Eine Maklerrechnung hat Federico nicht, weil er grundsätzlich keine Makler einschalte. Der Unternehmer setzt vielmehr auf die inzwischen üblichen Internetplattformen, um seine Immobilien anzubieten. Und hier buche er immer Dreimonatstickets einer speziellen Plattform, die dann die Annonce auf vielen anderen Immobilienportalen schaltet. Diese Tickets bucht er jedoch nicht ausschließlich für Pirmasens, sondern auch für andere seiner Immobilien im Badischen ebenfalls. Im Haus der Finanzen konnte er somit nicht für das ganze Jahr 2020 Tickets, die speziell für Pirmasens gebucht waren, vorlegen. Es gibt eine Lücke von Mai bis September, und ohne Belege für Annoncen in dieser Zeit will das Stadtsteueramt nichts erlassen.

Werbebanner lässt der Stadtrechtsausschuss nicht zählen

Da half es auch nichts, dass Federico im Stadtrechtsausschuss erläuterte, dass er immer solche Tickets buche, beispielsweise für eine Wohnung im Badischen und wenn die nach zwei Wochen vermietet sei, mit dem Ticket für die restlichen zweieinhalb Monate eben Immobilien im Pirmasenser Gewerbepark beworben habe. Wenn auf dem Beleg nicht explizit Pirmasens stehe, gelte es nicht, war die Antwort im Stadtrechtsausschuss. Federico empfand es als schlechten Scherz, gerade ihm vorzuwerfen, er habe sich nicht genug um die Vermietung bemüht. „Das ist ein Witz. Ich soll nicht vermieten wollen, dabei bin ich der, der alles vermietet kriegt“, echauffierte er sich vor dem Stadtrechtsausschuss. Der Unternehmer verwies auf Zeitungsartikel, die ihm gerade eine offensive Wiederbelebung des Gelände bescheinigten. Die städtischen Steuermitarbeiter sollten bitte bei dem städtischen Wirtschaftsförderer Mark Schlick nachfragen, der auch seine Bemühungen für die Vermietung belegen könne.

Die Mitarbeiterin aus dem Haus der Finanzen betonte, dass sie ihm durchaus glaube, dass er sich bemüht habe, es fehlten aber die konkreten Nachweise. Die von Federico noch genannten Werbebanner an der Zweibrücker Straße zählten auch nicht als Nachweis der Vermietungsbemühungen. Auf Vorschlag der Ausschussvorsitzenden Stefanie Kleineher will sich Federico jetzt bemühen, den Internetanbieter der Plattform um Protokolle der eingestellten Annoncen zu bitten, sofern diese für 2020 noch gespeichert sind. Wenn aus diesen hervorgehe, dass für Pirmasens Annoncen geschaltet wurden, könnte die Grundsteuer reduziert werden. Federico kündigte an, im Fall einer Ablehnung vor Gericht zu gehen.

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