Pirmasens Hasch-Prozess: Anklage nachgeschoben

Seit dem Frühjahr sitzt ein 65-Jähriger aus Pirmasens auf der Anklagebank des Landgerichts Zweibrücken. Ihm wirft die Anklage vor, gemeinsam mit seiner Ehefrau und seinem Sohn zwischen Juni und Oktober 2014 30 Kilogramm Haschisch aus Spanien nach Deutschland eingeführt zu haben, um es hier zu verkaufen (wir berichteten mehrfach).

Beim Grenzübertritt in Hornbach wurde der Haschischtransport von den Ermittlern gestoppt. Die Ehefrau, der Sohn und der Angeklagte landeten im Gefängnis. Mittlerweile sind die Ehefrau und der Sohn mit hohen Haftstrafen belegt worden. Das Verfahren gegen den Ehemann und Vater ist noch nicht abgeschlossen. Auf Antrag seines Wahlverteidigers werden in regelmäßigen Abständen im Gerichtssaal die von den Ermittlern mitgeschnittenen Telefongespräche, die der Staatsanwaltschaft als Beweis dienen, gehört. Gestern schob Staatsanwalt Christian Heinekamp eine neue Anklageschrift – juristisch: Nachtragsanklage – nach. Danach soll der 65-Jährige im Juni und Juli 2013 einen VW Tuareg in Spanien für den Transport von 40 Kilogramm Haschisch aus Spanien nach Deutschland und darüber hinaus nach Finnland präpariert haben. Der Angeklagte soll, so die Anklage, aus dem Tuareg das Armaturenbrett, die Klimaanlage und eine Verkleidung im hinteren Teil des Fahrzeugs ausgebaut haben, um dahinter das Haschisch für den Transport zu verstecken. So transportierte die Ehefrau des Angeklagten 420 Platten Haschisch mit einem Gewicht von über 40 Kilogramm zunächst von Spanien über Frankreich und von dort aus über den ehemaligen Grenzübergang „Goldene Bremm“ bei Saarbrücken nach Deutschland. Danach musste die heiße Ware in Pirmasens wegen eines Defektes am Tuareg ausgebaut und erneut wieder eingebaut und versteckt werden. Letztendlich machte sich die Ehefrau des Angeklagten mit dem Auto in Richtung Finnland auf den Weg, wo am 8. Juli 2013 am Hörnchenbergtunnel bei Landstuhl Endstation war. Die Ermittler schlugen zu und machten die Ehefrau dingfest. Sie hat diese Drogenfahrt bereits gestanden und wurde unter anderem auch deswegen verurteilt. Der Ehemann ist durch den Umbau des Tuareg nach der Anklage des Staatsanwaltes der Mittäterschaft der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmittel schuldig. Er stimmte gestern vor Gericht nach Verlesen der Anklageschrift und der Belehrung durch die Vorsitzende Richterin Susanne Thomas der Nachtragsanklage zu. Danach ging es gestern mit dem Abhören der Telefonate weiter. Der Angeklagte war plötzlich erbost, als der zuständige Hauptkommissar dem Gericht ein Telefonat erklärte. Der Angeklagte forderte, dass „die Kommentare“ unterbleiben sollen. Die Richterin klärte ihn daraufhin auf, dass der Beamte auch hier als Zeuge fungiere. Der Prozess vorm Landgericht Zweibrücken wird fortgesetzt. (wuk)

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