Pirmasens/Zweibrücken Baseballschläger-Prozess: Wie Zeugen und Angeklagte ein Verfahren in die Länge ziehen

Trotz aller Schwierigkeiten soll bald das Urteil fallen.
Trotz aller Schwierigkeiten soll bald das Urteil fallen.

Weil ein Angeklagter nach anfänglicher Aussage schweigt, muss ein Staatsanwalt vor Gericht aussagen. Und eine Zeugin bleibt weiterhin verschwunden. Trotzdem steht ein Prozess gegen zwei mutmaßliche Schläger kurz vor dem Abschluss.

Im Prozess gegen die beiden Pirmasenser (33 und 43 Jahre), die im Mai 2020, morgens um 3 Uhr, einen Bekannten in dessen Wohnung mit einem Baseballschläger aufgesucht blutig geschlagen haben sollen, geht es ab jetzt nicht mehr um schweren Raub, sondern lediglich um gefährliche Körperverletzung. Die Vorsitzende Richterin Kristina Benz erklärte, dass die Kammer sich schwer tue, von einem Raub auszugehen.

Die beiden Männer auf der Anklagebank schweigen weiter. Dieser Prozess wurde bereits am 19. April 2023 von der gleichen Strafkammer eröffnet und nach drei Tagen wegen Erkrankung eines Richters ausgesetzt. Damals sagte der 43-jährige Angeklagte zu den Vorwürfen aus. Heute schweigt er. Die Kammer hat hierzu den damaligen Ankläger, Staatsanwalt Martin Kiefer, als Zeuge vorgeladen, der zu dieser Aussage gehört werden soll. Verteidiger Christian Zinzow ging davon aus, dass die Aussage seines Mandanten aus dem vergangenen Jahr in diesem Prozess nicht verwertet werden dürfe. Nach Beratung verwarf die Kammer den Einwand des Verteidigers.

Staatsanwalt muss aussagen

Staatsanwalt Kiefer sagte aus und bezog sich auf seine schriftlichen Notizen vom vergangenen Jahr. Daraus trug er vor, dass der 43-jährige im vergangenen Jahr seinen 33-jährigen Mitstreiter auf der Anklagebank erheblich belastet hatte. Der 43-jährige hatte ausgesagt, dass er an diesem frühen Morgen um 3 Uhr nur aus Neugier dem 33-jährigen gefolgt sei, weil dieser mit einem Baseballschläger in Richtung Wohnung des Opfers ging. In der Wohnung habe der 33-jährige dem 32-jährigen Wohnungsinhaber mit dem Baseballschläger an den Kopf geschlagen. Er, der 43-jährige, sei dazwischen gegangen und habe das Opfer vor weiteren Schlägen gerettet.

Das mutmaßliche Opfer sagte jetzt im Prozess aus, der 43-jährige habe ihn festgehalten, während der Jüngere mit dem Baseballschläger zugeschlagen habe. Dann hätten die beiden den Rucksack mit diversem Inhalt, unter anderem dem Handy und dem Wohnungsschlüssel der Ex-Freundin des Opfers, mitgenommen. Die Vorsitzende Richterin las den Chatverlauf der Beteiligten dieser Nacht vor. Darin erklärte die Ex-Freundin des Opfers, dass der 43-jährige das Handy und ihren Wohnungsschlüssel in den Briefkasten ihrer Wohnung geworfen hätte.

Zeugin ist wie vom Erdboden verschluckt

Die Ex-Freundin des Opfers wurde von der Kammer zum Prozessbeginn am ersten Prozesstag, 6. April, vorgeladen. Sie erschien nicht. Gegen sie ordnete die Richterin ein Bußgeld von 150 Euro, ersatzweise drei Tage Ordnungshaft an. Die polizeiliche Vorführung scheiterte auch am Folgetag, 7. April, und am Freitag, trotz dreimaliger Versuche der Polizei, sie ausfindig zu machen. Sie ist wie vom Erdboden verschwunden. Am Dienstag, 23. April, sollen die Plädoyers gesprochen und das Urteil gefällt werden.

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