Pirmasens Über Whats-App Geschäfte geschlossen

Das Jugendschöffengericht Pirmasens hat am Mittwoch einen 21-Jährigen aus Pirmasens, der aus der Justizvollzugsanstalt Schifferstadt vorgeführt worden war, wegen Betrugs in 47 Fällen, fünf davon wegen Versuchs, zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. In die Strafhöhe hat das Gericht zwei frühere Verurteilungen einbezogen.

In acht weiteren Fällen hat das Gericht das Verfahren eingestellt. Damit endete am dritten Verhandlungstag das Strafverfahren über eine Betrugsserie aus der Zeit zwischen Januar 2014 und November 2015 (wir berichteten). Zum ersten Mal strafrechtlich aufgefallen sei er aber bereits im Jahre 2010 und habe ab 2012 seine Vorgehensweise professionalisiert im Sinne, „wie kann ich steuern, dass ich möglichst wenig im Fokus stehe“, führte der Vorsitzende Richter Mark Edrich in der Urteilsbegründung aus. Bei laufender Bewährung und bevorstehender Strafverhandlung habe der Angeklagte erhebliche kriminelle Energie entwickelt. Er habe die eigene Freundin und die eigene Mutter mit hineingezogen. Er habe außerdem in der Hauptverhandlung andere belastet und später gesagt, es stimme nicht. Es bestehe ein erheblicher Erziehungsbedarf bei ihm, so Edrich. Da der Schwerpunkt der Taten vor dem 21. Geburtstag gelegen habe, sei auf alle Taten Jugendstrafrecht anzuwenden. Zu seinen Gunsten sei zu berücksichtigen, dass er durch seine sukzessive geständige Einlassung eine umfangreiche Beweisaufnahme mit Zeugen aus dem gesamten Bundesgebiet erspart habe. „Nutzen sie die Zeit in der Haft für eine Ausbildung“, mahnte Edrich und warnte ihn: „Wenn sie es jetzt nicht schaffen, dann sehe ich schwarz für sie.“ Zu Beginn des dritten Verhandlungstages hatte die mit den Ermittlungen betraute Polizeibeamtin berichtet, wie die Polizei dem Angeklagten auf die Schliche kam. Er habe einem Geschädigten über Whats-App ein Foto von sich geschickt, das dieser an die Polizei weitergeleitet habe. Die Polizei habe ihn aus früheren Verfahren gekannt und auch von ihm verwendete Handy-Nummern. Über andere Strafanzeigen habe verfolgt werden können, dass er andere Handy-Nummern benutzt habe. Es sei aber ein „relativ komplexes Verfahren“ gewesen, sagte die Polizeiermittlerin. „Es war eine typische Vorgehensweise. Er hat über Whats-App Geschäfte geschlossen.“ Bei den Durchsuchungen seiner „Wohnung sei er „relativ entspannt“ und „kooperativ“ gewesen, habe aber danach weitere Straftaten begangen. Der Vorsitzende Richter verlas bezüglich mehrerer Fälle den mehrseitigen Whats-App-Schriftverkehr des Angeklagten mit Geschädigten. Er verlief stets nach dem gleichen Muster und nach dem Motto: „Mir kann keiner was“, wie es Edrich ausdrückte. Es bestünden daher „keine vernünftigen Zweifel“, dass der Angeklagte die Ware auch in den Fällen nicht habe schicken wollen, in denen er behauptete, er hätte sie schicken wollen, und es dann doch nicht tat. Die Staatsanwältin sah noch Entwicklungskräfte beim Angeklagten wirken, da er vor der Haft endlich ein Ausbildungsverhältnis angefangen habe, das funktionierte. Sie forderte vier Jahre Jugendstrafe. Strafverteidiger Walter Höh sah im Verhalten des Angeklagten eine „Art Sucht“. Er sei aber noch „entwicklungsfähig“, denn das Geständnis hätte er vor der Haft nicht gemacht, war er sich sicher. Höh beantragte eine Jugendstrafe von drei Jahren. In seinem Schlusswort entschuldigte sich der Angeklagte. Er wolle in Zukunft lernen und arbeiten gehen. (arck)

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