Pirmasens Einzig an großen Geschäften interessiert

Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts in Zweibrücken muss sich seit gestern ein 22-Jähriger aus Pirmasens wegen unerlaubten Handels mit Amphetamin und Haschisch verantworten.

Oberstaatsanwalt Thomas Lißmann wirft dem jungen Mann vor, vom 19. Juli 2017 bis Mitte Mai dieses Jahres gewerbsmäßig mit Drogen gehandelt und teilweise damit seinen Lebensunterhalt bestritten zu haben. Die Fahnder ertappten ihn bei einer Personenkontrolle am 17. Mai in der Pirmasenser Innenstadt mit einer 100-Gramm-Haschischplatte. Bei der anschließenden Durchsuchung seiner Wohnung und der Wohnung seines Onkels im gleichen Anwesen in Pirmasens wurden die Beamten fündig: Im Kühlschrank und im Küchenschrank stießen sie auf 456 Gramm Amphetamin (Aufputschmittel) und eine kleinere Menge Haschisch. Auf dem Dachboden soll der Angeklagte weitere 100 Gramm Haschisch deponiert haben. Seit 17. Mai befindet er sich im Zweibrücker Gefängnis in Untersuchungshaft. Der junge Mann saß gestern neben seinem Verteidiger Rainer Fuchs und schwieg. Er machte weder Angaben zu seiner Person noch zum Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Gestern erschienen mehrere Zeugen vor Gericht − ein illusterer Kreis, der sich nur noch vage oder überhaupt nicht mehr daran erinnern konnte, dass der Angeklagte jemals etwas mit Drogen zu tun gehabt haben soll. Die Zeugen fanden jedoch dank der Aussagen bei der Polizei, die ihnen die Vorsitzende Richterin Susanne Thomas vorhielt, ihre Erinnerung wieder. Bei der Polizei hatten die Zeugen den Angeklagten erheblich belastet. Unter anderem hatte die Ex-Freundin des Onkels des Angeklagten, die damals im gleichen Haus wohnte, bei der Polizei ausgesagt. Ihr damaliger Freund habe sie angerufen und gesagt, dass der Neffe verhaftet worden sei. Sie seien sich einig gewesen, „dass das Zeug aus dem Haus“ müsse. Ihr Freund habe vom Dachboden eine goldfarbene Tüte mit einem „Brocken“ Amphetamin geholt. Der 25-jährige Onkel des Angeklagten, der im gleichen Haus eine separate Wohnung hat, machte gestern von seinem Zeugnisverweigerungsrecht als Verwandter Gebrauch und schwieg. Ein 35-Jähriger sagte jedoch aus. Als die Richterin ihn fragte, „Haben Sie schon mal bei dem Angeklagten Drogen gekauft?“, antwortete dieser kurz und knapp mit „Ja!“. Er sei zum Beschuldigten nach Hause gegangen und habe ihn im Treppenhaus gefragt, ob er „zwei zum Rauchen“ habe. Dieser habe erklärt: „Ich mache nur größere Sachen.“ Der Angeklagte habe aus der Wohnung 20 Gramm Haschisch geholt, für die der Zeuge nach eigenen Angaben 120 Euro zahlte. Der Prozess wird am 20. November fortgesetzt.

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