Neidenfels Warum die Gemeinde mit ihrer Ausbau-Satzung unzufrieden ist

Neidenfels von oben: Viele Grundstücke liegen am Hang.
Neidenfels von oben: Viele Grundstücke liegen am Hang.

Zwar hat die Ortsgemeinde Neidenfels vor einigen Jahren eine Satzung für wiederkehrende Ausbaubeiträge beschlossen. Doch die passt nicht – da sind sich Ortsbürgermeisterin und Ratsmitglieder einig. Denn in Neidenfels gibt es eine Besonderheit.

Über Probleme mit den wiederkehrenden Ausbaubeiträgen für die Erneuerung von Straßen und Gehwegen ist in der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderats diskutiert worden. Da einmalige Ausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz nicht mehr zulässig sind, hatte der Rat eine Satzung für wiederkehrende Ausbaubeiträge beschlossen, die im Januar 2020 in Kraft getreten ist.

Zum Hintergrund: Bei wiederkehrenden Ausbaubeiträgen müssen sich alle Grundstücksbesitzer innerhalb einer sogenannten Abrechnungseinheit an den Kosten für die Erneuerung von Straßen in diesem Bereich beteiligen.

Die Satzung, die der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebunds entspricht, sei für Neidenfels nicht geeignet, waren sich Bürgermeisterin Sybille Höchel (CDU) und die Ratsmitglieder einig. Es gebe zahlreiche Beschwerden und Kritik von Bürgern. Denn in Neidenfels würden viele Grundstücke an steilen Hängen liegen und könnten deshalb nur teilweise bebaut werden. Die Grundstücksgröße ist aber einer der Faktoren, anhand derer die Höhe des wiederkehrenden Ausbaubeitrags berechnet wird.

Dabei werde nicht berücksichtigt, dass die Hanggrundstücke teilweise nicht bebaut werden könnten, so Höchel. Nach ihren Angaben steht die Ortsgemeinde seit einiger Zeit in Kontakt mit dem zuständigen Mitarbeiter des Gemeinde- und Städtebunds. Man kam überein, dass dieser nach Neidenfels eingeladen werden soll.

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