Neustadt Verurteilung wegen Mordes möglich

Der 23-Jährige, der am 9. Juli 2018 in der Neustadter Karolinenstraße seine Freundin erstochen hat, könnte wegen Mordes verurteilt werden. Angeklagt ist er wegen Totschlags und versuchten Totschlags.

Den rechtlichen Hinweis, dass es zu einer Verurteilung wegen Mordes kommen könnte, gab Alexander Schräder, Vorsitzender Richter des Schwurgerichts des Landgerichts Frankenthal, am gestrigen Verhandlungstag. Das Gericht hält es für möglich, dass der 23-Jährige seine 19-jährige Freundin aus „niedrigen Beweggründen“ erstochen hat – und dies ist ein Mordmerkmal. Zu solchen Beweggründen gehört unter anderem Eifersucht. Bei einer Verurteilung wegen Mordes müsste das Urteil lebenslänglich lauten. Der 23-Jährige könnte dann frühestens nach 15 Jahren aus dem Gefängnis entlassen werden. Mehrere Zeugen berichteten gestern, dass der 23-Jährige eifersüchtig, besitzergreifend und leicht reizbar sei, seine Freundin geschlagen und ihr gedroht habe, sie umzubringen. „Wenn ich dich nicht haben kann, dann soll dich keiner haben“, soll er gesagt haben. Das habe ihm die 19-Jährige erzählt, berichtete ein früherer Klassenkamerad der jungen Frau. „Sie hat mir erzählt, dass er sie mehrfach geschlagen hat“, sagte eine Freundin der 19-Jährigen. Sie habe ihr auch erzählt, dass der Angeklagte eifersüchtig sei, ihr Handy kontrolliere und ihr verbiete, sich zu schminken und Kleidung mit tiefem Ausschnitt anzuziehen. Eine Bekannte der 19-Jährigen sagte, dass sie einmal am Telefon mitgehört habe, wie der Angeklagte seiner Freundin gedroht habe, sie umbringen. Die Zeugin berichtete auch, dass sie sich mit dem Angeklagten getroffen habe, als sich die 19-Jährige von dem Mann getrennt hatte. Grund für das Treffen sei gewesen, dass der Angeklagte „mit mir reden wollte, weil er sie zurückhaben wollte“, sagte die Zeugin. Bei dem Treffen hätten sie und der Angeklagte Geschlechtsverkehr gehabt. „Obwohl er seine Freundin zurückhaben wollte“, kommentierte Oberstaatsanwältin Doris Brehmeier-Metz diese Aussage. Eine junge Frau berichtete, dass sie von Oktober bis Dezember 2017 eine Beziehung zu dem Angeklagten gehabt habe. Im Dezember 2017 kam der gemeinsame Sohn des Angeklagten und der 19-Jährigen auf die Welt. Die 19-Jährige habe Angst vor dem Angeklagten gehabt, ihn aber auch geliebt. Sie habe ihm immer wieder verziehen. „Was soll ich machen, ich lieb den halt“, habe die 19-Jährige gesagt, berichtete eine Freundin von ihr. Als „fürsorglich, hilfsbereit und mitfühlend“ beschrieb die Mutter des Angeklagten ihren Sohn. Das Paar habe sich sehr geliebt. Probleme habe es gegeben, weil die Mutter der Frau gegen die Beziehung gewesen sei und ihre Tochter beeinflusst habe. Der Prozess wird morgen fortgesetzt.

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