Neustadt Verkehrsregelung für Marktplatz gesucht

Wie soll der bei der Erneuerung des Deidesheimer Stadtkerns umgestaltete Marktplatz genutzt werden? Als Aufenthaltsort mit verkehrsberuhigter Durchfahrtsmöglichkeit von der Weinstraße zur Bahnhofstraße? Als Fußgängerzone am Wochenende? Als ganzjährige Fußgängerzone? Mit diesen Fragen wird sich der Stadtrat demnächst befassen. Wobei die Ansichten der Verkehrskommission und die einiger Anlieger durchaus auseinander gehen.

Derzeitiger Stand: Der Marktplatz ist an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 12 bis 23 Uhr Fußgängerzone, also für Autos gesperrt. Eine Maßnahme, die Anwohner Ludwig Hebinger, Besitzer eines Gästehauses in der Bahnhofstraße, für schlicht „nicht nötig“ hält. Und befindet sich damit nach eigener Aussage im Einklang mit der „großen Mehrheit“ der Anlieger aus der unmittelbaren Umgebung, die Stadtbürgermeister Manfred Dörr zum Thema Marktplatz eingeladen hatte. Hebinger hatte nach dieser Versammlung angenommen, das die Sperrung kein Thema mehr sein werde und war dann überrascht, dass im Mai doch gesperrt wurde. Auch Dörr berichtet, dass bei der Anwohnerversammlung einige wollten, dass nicht gesperrt wird. Unter anderem befürchteten sie, dass Anlieferungen dann nicht mehr möglich seien. Er habe vorgeschlagen, die Anwohner sollten Ideen vorbringen, welche Alternativen es zu einer Sperrung gebe. Bis jetzt sei dazu nichts gekommen, außer einem Vorschlag, ein Gutachter könne Vorschläge ausarbeiten. Das würde laut Dörr aber mehrere tausend Euro kosten. Der neu gestaltete Marktplatz ist teilweise mit Pollern abgesperrt und somit nicht befahrbar. Das ist der Teil vor dem Deidesheimer Hof und der Bereich um den Andreasbrunnen. Der Rest wurde zunächst als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Dort gilt, dass Autofahrer nur Schritttempo fahren dürfen. Geparkt werden darf nur in dafür ausgewiesenen Bereichen (Parkboxen). Fußgänger und Autofahrer sollen gleichberechtigt sein. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen. Autofahrer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten. Die Fußgänger umgekehrt dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. Dörr sagt, die Praxis sehe aber anders aus. Die Autofahrer hielten sich nicht daran, nutzten den nicht mit Pollern abgesperrten Bereich als Durchfahrtsstraße. Und das sei, wenn der Marktplatz gut frequentiert sei „nicht ganz ungefährlich“. Es liegt seiner Meinung auch daran, dass der Marktplatz optisch zerfällt in einen Platz, abgegrenzt von eisernen Pollern, und eine gepflasterte Straße mit Randbereich für Fußgänger. Seine Folgerung: Schilder allein reichen nicht. Es muss erkennbar sein, dass hier Fußgänger gleichberechtigt sind. Es folgte ein zweiter Schritt: Der Marktplatz wird an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen zur Fußgängerzone ausgewiesen. Gültig ist das an diesen Tagen von 12 bis 23 Uhr. Und weil auch Schilder allein nicht reichten, um das durchzusetzen, wird die Regelung seit einiger Zeit deutlich gemacht durch ein mobiles Holzgatter, auf dem das Schild „Durchfahrt verboten“ montiert ist. Dieses Schild wird von einer Firma im Auftrag des Ordnungsamtes und der Stadt aufgestellt. Kürzlich, am Sonntag vor Pfingsten, jedoch war zu beobachten: Das mobile Gatter war am Nachmittag, von wem auch immer, schlicht beiseite geräumt worden. Von Hebingers Gästehaus in der Bahnhofstraße beginnt der verkehrsberuhigte Bereich. Dass dort werktags nur Schritttempo gefahren werden solle, hält er für utopisch. Aber an den Wochenenden, an denen viel los sei im Bereich Bahnhofstraße und Marktplatz, sei der Verkehr doch deutlich langsamer. Und es sei nicht notwendig, zu sperren. Schließlich sei der Weg von der Weinstraße über den Marktplatz zur Bahnhofstraße eben der gewohnte und kürzeste. Betriebe, die auf den Tourismus angewiesen seien und auch mit den Pkw erreichbar sein müssten, seien so „stark benachteiligt“, sagt er. Dass eine Sperrung ihm viele Gäste kosten werde, glaubt er zwar nicht. Hebinger hat aber festgestellt, das etliche „schon angefressen sind“, wenn sie zum Marktplatz kommen und dann Umwege fahren müssen. Gerade derzeit sei es nicht einfach, in die Bahnhofstraße auf anderen Wegen zu kommen: Baustelle in der Obergasse, Engpass in der Niederkirchener Straße, am Bahnhof oft die Schranke zu. Er befürchtet, dass der Autoverkehr sich Alternativrouten sucht „und zwangsläufig die sowieso überlasteten kleine Nebenstraßen zusätzlich verstopfen“. Auch Stefanie Kern, Inhaberin des Restaurants Schloss Deidesheim, ist gegen die Sperrung am Marktplatz. Die Regelung irritiere die Gäste, es habe auch schon Beschwerden gegeben. Und wenn sie sich nicht gut auskennen, „irren sie dann durch Deidesheim“. Das zeigt nach Ansicht von Stefanie Kern auch, dass ein Parkleitsystem in Deidesheim überfällig sei. Kürzlich habe sie eine größere Gästegruppe zum Geburtstag einer 90-Jährigen gehabt. „Die kommen natürlich mit dem Auto.“ Schwer zu vermitteln sei auch, dass „Hotelzufahrt“ als Ausnahme vom Durchfahrverbot zugelassen sei, die Zufahrt für Anlieger aber nicht, sagt Hebinger. Das sorge für Verunsicherung. „Entweder ist gesperrt oder nicht.“ Hebinger appelliert jedenfalls an den Stadtrat, die aktuelle Situation „noch einmal zu überdenken“. Es kann aber sein, dass es in eine ganz andere Richtung läuft, nämlich noch häufiger Fußgängerzone. Die Verkehrskommission hat sich bei einer Sitzung mit Ortstermin mit der Situation auf dem Markplatz beschäftigt. Ihr Vorschlag lautet nach Auskunft von Dörr: Die Ausweisung als Fußgängerzone soll weiter bestehen, und zwar ganzjährig, auch an Werktagen von 12 bis 23 Uhr. Um das Ganze deutlich zu machen, sollten an der Einfahrt von der Weinstraße und der Bahnhofstraße her Überfahrschwellen angebracht werden. Und insgesamt sollte auch der Platzcharakter deutlicher gemacht werden. Es ist also auch im Sinne der Stadt, wenn Anwohner Ständer oder Tische vor ihren Geschäften und Betrieben aufstellen. Die Bestuhlung der Weinbar am Marktplatz ist somit auch von der Stadt durchaus gewollt. Sie ist im Übrigen durch einen Gestattungsvertrag mit der Stadt geregelt. Hebinger kritisiert, dort müssten nun alle Fußgänger auf die Straße, weil Tische und Stühle auf dem eigentlichen Bürgersteig stünden. Manfred Dörr verweist hingegen darauf, dass der verkehrsberuhigte Bereich gar keinen Unterschied zwischen Fußgängerbereich und Fahrbahn mache. Ein Beschluss zur Verkehrsregelung am Marktplatz ist in der nächsten Stadtratssitzung am 14. Juli vorgesehen. Vorher werde es noch mal eine Anwohnerversammlung geben, kündigt Dörr an. Bis dahin werde die provisorische Sperrung mit Gatter und Durchfahrtsverbot an Wochenenden und Feiertagen gelten. Dörr hält diese Regelung für machbar. Er hält auch aus Rücksicht auf die Betriebe am Marktplatz und in der benachbarten Bahnhofstraße eine Übergangsfrist für denkbar. Allerdings sei es auch nötig, dass die Beherbergungsbetriebe ihre Gäste auf die Regelung aufmerksam machten. Das sei auch in anderen Urlaubsregionen durchaus üblich und bewährt.

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