Kirrweiler Solarpark: Gemeinde verärgert über bürokratische Hindernisse

Der Solarpark soll nahe der A65 (heller Bereich) entstehen.
Der Solarpark soll nahe der A65 (heller Bereich) entstehen.

Die Stromerzeugung durch Photovoltaik gilt als wichtiger Baustein der Energiewende. Dabei geht es nicht nur um Anlagen auf Dächern, sondern auch auf Freiflächen. Doch in Kirrweiler zeigt sich, dass das gar nicht so leicht umzusetzen ist.

Wenn es um die geplante Freiflächen-Photovoltaikanlage in Kirrweiler geht, redet Ortsbürgermeister Rolf Metzger (Bürgerliste) sich schnell in Rage. „Wenn unsere Behörden so weitermachen wie bisher, wird das nie etwas mit der Energiewende“, sagt er. „Angekekst“ sei er, und daraus mache er kein Hehl.

Warum geht es? Die Gemeinde Kirrweiler will im „Oberen Ried“ in der Nähe der A65 auf einer Fläche von fünf Fußballfeldern ein Solar-Biotop anlegen. Die Module sollen auf etwa zwei Meter hohen Ständern stehen, darunter ist eine Blühwiese vorgesehen, auf der Schafe weiden können. Die Anlage soll von einer Bürgergenossenschaft betrieben werden, und das Interesse daran sei groß, betont Metzger.

Grünes Licht für die Umsetzung hat die Gemeinde indes noch nicht. Die Struktur- und Genehmigungsbehörde (SGD) Süd hat zwar im vergangenen Jahr eine Genehmigung erteilt. Allerdings auf den westlichen Teil beschränkt, der eine Größe von 3,5 Hektar hat, und mit Auflagen versehen. Für den östlichen Teil wurde das Vorhaben abgelehnt. Hauptargument: Die Qualität des Bodens sei so hoch, dass die Fläche weiter landwirtschaftlich genutzt werden solle. Die Gemeinde hat gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt.

„Blühwiese bleibt bestehen“

Inzwischen allerdings geht es nicht mehr um die Qualität des Bodens. Denn es sei Fakt, dass die Gemeinde in fast dem ganzen Gebiet Ausgleichsflächen für mehrere Baugebiete ausgewiesen habe, und eine landwirtschaftliche Nutzung damit ohnehin langfristig nicht mehr möglich sei, erklärt eine Sprecherin der SGD Süd. Das Problem ist nun, dass eine Fläche nicht doppelt „belegt“ werden darf – in dem Fall wäre das als Ausgleichsfläche und für Photovoltaik. Die SGD fordert deshalb, dass die Gemeinde ihre Ausgleichsflächen an anderer Stelle ausweist.

Metzger schüttelt darüber nur den Kopf. „Die Blühwiese bleibt doch bestehen“, betont er. Was ihn aber noch mehr ärgert: Es gebe keine eindeutige Zusage der SGD, dass das Vorhaben genehmigt werde, wenn die Auflagen erfüllt sind. Die Verlegung von Ausgleichsflächen sei aber mit hohen Kosten verbunden, unter anderem weil verschiedene Gutachten nötig sind. „Wir geben immer mehr Geld aus und haben dennoch keine Planungssicherheit“, kritisiert der Ortsbürgermeister.

Laut SGD hat sich herausgestellt, dass sich nicht nur auf der bisher abgelehnten Fläche, sondern auch auch auf der genehmigten westlichen Fläche Ausgleichsflächen befinden. Die Gemeinde habe Vorschläge gemacht zur Verlegung dieser Flächen. Die SGD sei dazu nun „in der Endabstimmung mit der Gemeinde, der Unteren Naturschutzbehörde und einem Planungsbüro“.

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