Neustadt Mit dem Rad durch die Fußgängerzone

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Radeln in der Neustadter Fußgängerzone ist jetzt von 20 bis 8 Uhr erlaubt. Am Montagmorgen weisen Polizei und Ordnungsamt bei einem Ortstermin noch einmal auf die Änderung hin. Wichtig: Zu schnell geht trotzdem nicht.

Montag, 7.15 Uhr: Die Mitarbeiter des Bauhofs schrauben nahe des Elwedritschebrunnes die ersten Schilder an. Radfahren in der Fußgängerzone ist nun zwischen 20 Uhr und 8 Uhr erlaubt. Das auf ein Jahr befristete Pilotprojekt soll die Querung der Innenstadt erleichtern. In der Schwanengasse zwischen Laustergasse und Schütt am Elewedritschebrunnen und zur Landschreibereistraße gibt es überhaupt keine Zeitbeschränkung. „Es ist ein Gewinn für die Radfahrer. Wir hoffen, dass es ein Anreiz dafür ist, das Auto stehen zu lassen. Auch die Schüler kommen so sicherer zur Schule“, sagt Martin Burkhardt, vom Verkehrsclub Deutschland. Burkhardt hat im städtischen Arbeitskreis Radverkehrskonzept an der Regelung mitgefeilt. Er setzt darauf, dass die freigegebenen Zeiten noch erweitert werden, falls die neue Regelung funktioniert. Zustimmung und Verständnis für die Belange der Radler gibt es von den Polizeioberkommissaren Bender und Heene. Radfahren in Neustadt weise noch einige Schwachpunkte auf, meint Bender. Mangelhafte Radwege zum Beispiel oder fehlende Verbindungen. An diesem Montagmorgen überwachen Bender und Heene zusammen mit Jürgen Brenner und Jochen Schmidt vom Ordnungsamt das Radeln in der Fußgängerzone. Radler, die sich falsch verhalten, werden angesprochen. Bis 8 Uhr sind viele Schüler mit dem Rad unterwegs. Was sie in der Vergangenheit vielleicht verbotenerweise getan haben, ist nun erlaubt. Doch sie schauen erschrocken auf, als sie von den Beamten angesprochen werden. Denn die jungen Radler sind oft zu flott unterwegs. Gefährlich ist das etwa dort, wo die Fußgängerzone in der Hauptstraße die Landschreibereistraße kreuzt. Wer aus Richtung Bahnhof leicht abwärts mit rund 20 km/h Richtung Käthe-Kollwitz-Gymnasium rollt, ist einfach zu schnell, um eventuell kreuzenden Autos ausweichen zu können. Fußgänger sind zu dieser frühen Stunde kaum unterwegs. Doch auf sie muss besonders Rücksicht genommen werden. „Die Fußgänger haben Vorrang, denn das ist eine Fußgängerzone“, sagt Martina Pauly. Die Mitarbeiterin der Stadtverwaltung leitet den Arbeitskreis Radverkehrskonzept. „Unser Anliegen ist, dass alle Beteiligten rücksichtsvoll miteinander umgehen.“ Immer wieder ermahnen die Beamten die Radler, langsamer zu fahren. Nach 8 Uhr ist allerdings kaum noch ein Radfahrer zu sehen. Die wenigen, die unterwegs sind, schieben ihr Rad spätestens dann, wenn sie die Beamten sehen. Für Burkhardt, der kein Auto mehr besitzt und nur noch mit Rad und öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, ist die neue Regelung noch ausbaufähig: „Das Fahrrad sollte konkurrenzfähig zum Auto sein. Autofahrer benötigen schließlich noch Zeit zur Parkplatzsuche, während der Radler direkt an sein Ziel fahren kann.“ Dazu gehört seiner Meinung nach auch, dass die Radler bis zu den Zeiten in der Fußgängerzone fahren dürfen, in denen auch Lieferverkehr erlaubt ist, also von 19 bis 10.30 Uhr. Die Beamten von Ordnungsamt und Polizei tauschen sich nach 8 Uhr über ihre Erfahrungen aus. „Keine gravierenden Verstöße“, sagt Polizeioberkommissar Heene. Und Pauly verdeutlicht nochmals: „Rücksichtnahme ist das Gebot für Radfahrer. Wenn nötig, müssen sie ihr Rad schieben.“ Zudem sollen die Radler, wie auf der Straße auch, beim Abbiegen die Richtung anzeigen und verantwortungsvoll mit der neuen Freiheit umgehen. Dass die Regeln eingehalten werden, wird während des einjährigen Modellversuchs verstärkt kontrolliert. Noch unklar ist indes der Zeitpunkt, ab dem einige Einbahnstraßenabschnitte in Gegenrichtung für die Radfahrer freigegeben werden. Diesen Beschluss hat der Stadtrat zwar auch im vergangenen Herbst gefasst. Jedoch müssen laut Pauly noch alle Schilder und Standorte beim städtischen Bauhof beauftragt werden. (kle)

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