Neustadt
„Hundekot-Ente“ schafft es bis an die Haardt
Die Hinterlassenschaften von Vierbeinern sorgen bei vielen Menschen in Städten, aber auch auf dem Land für Unmut. So wehren sich Landwirte in Niederkirchen mit Elektrozäunen um Wiesen dagegen, dass Hunde dort ihr Geschäft verrichten, ohne dass die Besitzer es hinterher einsammeln. Wer die Halter darauf anspricht – vorausgesetzt, sie werden mit ihrem Tier auf frischer Tat ertappt – bekommt gern eine patzige Antwort. Folglich klingt es wie Musik in den Ohren jener, die den Ärger mit dem Hundekot haben, wenn sie im Internet auf eine Möglichkeit stoßen, wie dem Verursacher zu Leibe gerückt werden kann.
In einigen großen Städten Europas hat sich inzwischen der DNA-Test als eine Methode erwiesen, um nachlässige Hundehalter belangen zu können. Was dort aber möglich ist, kann nicht so einfach in Deutschland umgesetzt werden. Auch wenn unsere RHEINPFALZ-Leser und Leserinnen sich das wünschen.
DNA-Test andernorts Pflicht
In der Praxis sieht das so aus: Wer sich beispielsweise in Madrid oder in Stadtteilen Londons einen Hund zulegt, muss einen DNA-Test seines Vierbeiners hinterlegen. Dieser wandert in eine Datenbank. Ist der Hundehalter mit seinem Vierbeiner unterwegs und räumt die Hinterlassenschaft nicht weg, entnehmen Ordnungskräfte dem Hundekot eine DNA-Probe. Diese wandert in ein darauf spezialisiertes Labor und wird analysiert. Das Ergebnis wird mit den Dateien in der Datenbank verglichen. Bei einem eindeutigen Ergebnis erhält der Halter des Hundes einen Gebührenbescheid.
Aber auch wenn viele genervte Bürger diese Methode gerne bei uns sehen würden, fehlen in Deutschland schlicht die rechtlichen Grundlagen. Die Recherche im Internet ergibt zwar schnell Namen deutscher Städte, die das angeblich schon umsetzen, allen voran Jena und Köln. Indes handelt es sich dabei um Falschmeldungen, wie die RHEINPFALZ auf Nachfrage erfuhr.
Rechtsgrundlage fehlt
Kristian Philler, Pressesprecher der Stadt Jena, spricht gar von einer „Hundekot-Ente“. Es habe wohl einmal einen Besitzer einer größeren Häuserzeile in Jena gegeben, der diese Idee in die Welt gesetzt habe. Allerdings sei nie etwas daraus geworden. Und auch die Pressestelle der Stadt Köln weist weit von sich, ein DNA-System zur Hundenachverfolgung anzustreben: „Nach unserer Kenntnis haben wohl auch schon einige Städte in Deutschland versucht, dieses Verfahren einzuführen. Es fehlt jedoch die Rechtsgrundlage, von Hundebesitzern eine DNA-Probe ihres Hundes einzufordern“, so Pressesprecher Jürgen Müllenberg.
Unterschiedliche Strafen
Laut der Internetseite bussgeldkatalog.org unterscheiden sich zudem die Bußgelder für nicht weggeräumte Hinterlassenschaften der Vierbeiner in Deutschland von Bundesland zu Bundesland erheblich, wenn die Halter denn erwischt werden sollten. In Baden-Württemberg und Bayern können bis zu 150 Euro fällig werden. In Rheinland-Pfalz dagegen sind es maximal 25 Euro. Das würde bei weitem nicht ausreichen, um eine DNA-Analyse, die sich laut Anbietern pro Probe auf Kosten zwischen 80 und 1000 Euro beläuft, zu finanzieren. Auch die Bußgelder müssten dann angepasst werden.
Aber diese Anpassung wie auch die rechtlichen Grundlagen für eine DNA-Datenbank für Hunde müssten zuerst in den Länderparlamenten abgesegnet werden. Gesetzliche Grundlagen für einen länderübergreifenden Datenaustausch müssten sogar auf Bundesebene geregelt werden.