Neustadt Gericht kippt Asyl-Ablehnung

Ein Happy-End gibt es für die sechsköpfige Familie Abader/Shenouda in ihrem Asylverfahren. Die koptischen Christen aus Ägypten leben seit 2013 in Speyer. Im Juli hatten sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen ablehnenden Bescheid erhalten und die Abschiebung fürchten müssen. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Trier anders entschieden.

„Sie sind jetzt anerkannte politische Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre“, so Rechtsanwalt Jens Dieckmann (Bonn), der sie vor Gericht vertreten hat. Alle Familienmitglieder hätten Gelegenheit gehabt, im Prozess über die gezielten Verfolgungen zu berichten, denen sie ausgesetzt gewesen seien, und hätten das Gericht überzeugt. Dieckmann: „Die Richter sehen es als unzumutbar an, sie zurückzuschicken.“ Er vertritt mehrere koptische Familien in Deutschland in solchen Verfahren, betont jedoch, dass das Urteil zum Speyerer Fall nicht auf alle übertragbar sei. Der Bescheid des BAMF, dass kein Recht auf Asyl in Deutschland bestehe, sei fehlerhaft gewesen, interpretiert der Anwalt die Einordnung des Gerichts. Er erklärt sich die Fehler mit mangelnder Qualifikation der teilweise erst seit wenigen Monaten beim BAMF tätigen Entscheider. Dass Flüchtlinge nachträglich Recht bekämen komme daher „recht häufig“ vor. Gerade das Trierer Gericht, an dem die rheinland-pfälzischen Asylrechts-Fälle laufen, gehe „sehr verantwortungsbewusst mit der Situation um“. Die Familie Abader war mit ihrer Unterbringung 2013 im Kloster St. Magdalena ein Novum in Speyer und hat sich unter anderem in Vereinen gut integriert. Vater Ibrahim arbeitet als Hausmeistergehilfe im katholischen Kloster, die älteste Tochter Sara (21) absolviert ein Freiwilliges Soziales Jahr, Selvia (18) arbeitet auf das Fachabi hin, Sabia (10) und Yuossif (7) gehen in Speyer zur Schule. |pse/kya

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