Meckenheim Gemeinde will genauer auf Wohnwagensiedlung schauen

Dauerhaft abgestellte Wohnwagen gelten sind außerhalb der Wohnbebauung einer Gemeinde unzulässig.
Dauerhaft abgestellte Wohnwagen gelten sind außerhalb der Wohnbebauung einer Gemeinde unzulässig.

In der Einwohnerfragestunde der Gemeinderatssitzung am Montag hat Meckenheimer Bürger am Montagabend die Situation im Bereich der Schleit-Niederung zu beiden Seiten der Landesstraße 519 angesprochen. Er monierte, dass dort noch immer Wohnwagen abgestellt seien.

Bereits vor knapp zwei Jahren hatte er das Thema zur Sprache gebracht. Damals wurde festgestellt, dass ortsfest aufgestellte Wohnwagen im Außenbereich unzulässig seien und Genehmigungen speziell für diese Wohnwagen nicht vorlägen. Nach nunmehr zwei Jahren dränge jedoch der Eindruck auf, dass immer mehr alte Wohnwagen abgestellt seien und Flächen dauerhaft befestigt würden, so der Fragesteller.

Die dafür zuständige Stelle in der Verbandsgemeindeverwaltung sei neu besetzt worden, jedoch habe der Mitarbeiter nach kurzer Zeit wieder gewechselt, informierte Ortsbürgermeisterin Julia Kren (FWG). Sie sagte aber auch zu: „Wir werden das Ganze jetzt intensiver verfolgen.“

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