Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Die ersten E-Scooter stehen bereit

An der Karl-Helfferich-Straße zur Wallgasse hin stehen bereits E-Tretroller. Ihr Batteriestand wird fernüberwacht. Ist eine Batt
An der Karl-Helfferich-Straße zur Wallgasse hin stehen bereits E-Tretroller. Ihr Batteriestand wird fernüberwacht. Ist eine Batterie leer, wird sie ausgetauscht.

Seit wenigen Tagen können die Neustadter auf Elektro-Tretrollern durch die Straßen düsen. Dass die Roller kommen, war der Stadtverwaltung bewusst. Aber dass es so schnell geht, war dann doch eine kleine Überraschung.

Gerade noch berichtete die städtische Verkehrsplanerin Christine Locher im Ausschuss für Bau, Planung und Verkehr: Zwei Verleihfirmen von Elektro-Tretrollern hätten gegenüber der Stadt ihr Interesse bekundet, ihr Angebot in Neustadt „auszurollen“, da machte eines der Unternehmen Nägel mit Köpfen. Zeus Scooters, eine Start-up-Firma aus Irland mit Zweigstelle in München, hat Ende vergangener Woche die ersten 25 E-Scooter im Stadtgebiet verteilt. Und kündigt in einer Pressemitteilung an, „in Kürze aufzustocken und alle Ortsteile einbinden“ zu wollen – auf dann 50 E-Scooter.

Wann genau das sein wird, hängt jedoch auch von der Länge des Lockdowns ab, wie eine Sprecherin der Zentrale in Dublin auf RHEINPFALZ-Anfrage mitteilt: „Wir wollen die Straßen nicht mit unseren E-Scootern überfluten, wenn sie doch nicht genutzt werden, weil wegen Corona nur wenig los ist.“

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Kommentar

Bei E-Scootern ist Rücksicht gefragt

Noch keine Reglements

In der jüngsten Ausschusssitzung hatte Verkehrsplanerin Locher noch angekündigt, dass zwei Firmen auf die Stadtverwaltung zugekommen seien – Zeus Scooters im Oktober, ein zweites Unternehmen im Dezember. Wobei es mit letzterem bislang nur ein Erstgespräch gegeben hat. Beide Anbieter sollten in der nächsten Sitzung vorgestellt werden – und sollen es auch immer noch, berichtet Locher auf Anfrage. Wobei den einen oder anderen doch überrascht haben mochte, dass es nun so schnell ging. „Weil die Unternehmen aber nicht bei uns vorsprechen müssen, ist das in Ordnung“, sagt Locher.

Die Stadt kann nämlich nicht darüber entscheiden, ob und wann E-Scooter auf öffentlichen Verkehrsflächen aufgestellt werden. Die Branche sei noch so neu, dass es keine entsprechenden Reglements gebe, so Locher. Eine Sondernutzung wie bei einem Werbeaufsteller vor einem Ladengeschäft oder bei Freisitzen eines Restaurants komme auch nicht in Frage, da sich die E-Tretroller nicht an einem festen Platz befinden. „Rechtliche Möglichkeiten bestehen in erster Linie nicht, da es kein Vertragsverhältnis zwischen den jeweiligen Städten und den E-Tretroller-Anbietern gibt“, sagt auch Axel Thiemann, Pressesprecher des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN).

Anbieter verpflichten sich

Der VRN hat stattdessen für die Kommunen im Verbund eine Selbstverpflichtungserklärung formuliert, die die Verleihfirmen wie Zeus Scooters unterschreiben sollen. Damit sollen für alle betreffenden Städte möglichst einheitliche Verhältnisse geschaffen werden. Die Erklärung enthält gewisse Spielregeln. So dürfen die fahrbaren Untersätze zum Beispiel nicht in Fußgängerzonen, öffentlichen Grünanlagen und anderen Verbots- und Sperrbereichen abgestellt werden. Das Unternehmen sei bereit, diese Spielregeln einzuhalten, sagt Locher. Und der VRN teilt mit, dass die Zusammenarbeit mit Zeus, deren E-Scooter unter anderem schon in Heidelberg und Walldorf stehen, gut läuft – genau wie mit den anderen Anbietern im Verbundgebiet. Auch wenn die Nachfrage wegen Corona zuletzt geringer gewesen sei als sonst.

Am Hauptbahnhof, an der Ecke Karl-Helfferich-Straße/ Wallgasse und an einigen weiteren Stellen in der Kernstadt stehen die schwarzen Flitzer von Zeus bereits. Anders als die meisten Modelle, haben sie vorne zwei Räder. „Das dritte Rad und der Ständer sorgen dafür, dass die Scooter sicher abgestellt werden können. Sie kippen nicht einfach um und versperren so niemandem den Weg“, erklärt der Anbieter. Er spricht gar davon, dass Zeus-Roller die ersten mit drei statt zwei Rädern seien. Das erhöhe den Fahrkomfort.

Per Knopfdruck lässt sich die Geschwindigkeit in drei Stufen einstellen, jedoch fährt der E-Scooter nicht schneller als 20 km/h und nicht weiter als 60 Kilometer. Die E-Scooter von Zeus darf man erst ab 18 Jahren fahren – überall dort, wo auch Fahrräder fahren dürfen. Wer zum Beispiel auf Gehwegen fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

So funktioniert es

Wer sich einen Elektro-Tretroller ausleihen will, benötigt die Zeus-App. Sie muss aufs Smartphone geladen werden, der Nutzer muss sich registrieren, wofür eine Kreditkarte benötigt wird. Über die App findet man den nächstgelegenen Standort eines Rollers. Über das Scannen des QR-Codes wird der Roller entsperrt, die Fahrt kann beginnen. Die Grundgebühr beträgt einen Euro, jede weitere Minute kostet 19 Cent. Ist die Fahrt beendet, können die elektrischen Roller einfach auf Gehwegen abgestellt werden, natürlich so, dass niemand dadurch behindert wird. Nach Fahrtende tippen die Nutzer in der App auf „Fahrt beenden“. Für Vielfahrer gibt es ein spezielles Angebot, die fahrbaren Untersätze können auch reserviert werden.

Die E-Scooter von Zeus können im Gegensatz zu denen anderer Anbieter übrigens nicht kostenlos in Bus und Bahn innerhalb des VRN-Geltungsbereichs mitgenommen werden. Denn sie lassen sich nicht falten und sind mit 24 Kilogramm schwerer als das in solchen Fällen erlaubte Maximalgewicht von 15 Kilogramm.

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