Neustadt Abfallwirtschaft in Neustadt: Weitere Vier-Wochen-Frist

Ihr Betrieb ist genehmigt: die Brecher- und Sortieranlage im Abfallwirtschaftszentrum.
Ihr Betrieb ist genehmigt: die Brecher- und Sortieranlage im Abfallwirtschaftszentrum.

Noch den Monat Juni haben die Stadt Neustadt und die Gerst Recycling GmbH Zeit, sich über die Zukunft des Abfallwirtschaftszentrums einig zu werden. Oberbürgermeister Marc Weigel will eine politische Entscheidung des Stadtrats in der Sitzung am 19. Juni.

Die Gerst Recycling GmbH übernimmt für einen weiteren Monat die Betreiberschaft für ihr Abfallwirtschaftszentrum in der Branchweilerhofstraße – ohne damit etwas anzuerkennen, sondern nur weil die Stadt es ablehnt, als Betreiber aufzutreten. Bis Ende Juni wollen Stadt und Unternehmen erneut versuchen, eine gütliche Einigung über die Zukunft der Anlage zu erzielen. „Wir tragen das mit“, sagte Hans-Jürgen Seimetz, Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, gestern auf Anfrage. Am Morgen hatte es ein weiteres Gespräch zwischen Stadt, SGD und Gerst gegeben. Wie berichtet, ging es darum, ob Stadt und Unternehmen weiter verhandeln oder ob im Abfallwirtschaftszentrum sofort das Licht ausgeht – mit allen finanziellen Risiken für beide Seiten. Oberbürgermeister Marc Weigel will den Stadtrat in seiner Sitzung am 19. Juni erneut nichtöffentlich mit dem Thema befassen und dabei möglichst eine politische Entscheidung herbeiführen. Sprich: Der Stadtrat soll sagen, welcher Weg nach seiner Meinung beschritten werden soll. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, darunter: •Der Stadtrat entscheidet sich dafür, dass Gerst (unter Umständen auch ein anderer Betreiber) weitermachen soll. Dabei muss aber die Frage beantwortet werden, in welchem Umfang das dem Unternehmen ermöglicht werden muss, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Möglicherweise lohnt es sich langfristig nur dann, wenn all das, was derzeit im Recyclinghof nicht genehmigt ist – von Teerhalle über Tankstelle bis zu Lagerkapazitäten – rechtskonform gestaltet wird. Dafür braucht es einen Bebauungsplan. Diesen hat der Stadtrat zwar bereits wegen der möglichen Landesgartenschau, auf deren Gelände das Abfallwirtschaftszentrum liegen würde, auf den Weg gebracht. Indes werden dabei bisher keine konkreten Ziele benannt. •Der Stadtrat könnte für ein kleines Abfallwirtschaftszentrum votieren, in dem künftig nur noch mit den bereits genehmigten Anlagen gearbeitet wird, Beispiel Brecher- und Sortieranlage oder Biobeet. Dafür wäre ein Bebauungsplan nicht zwingend. Ob mit Gerst oder einem anderen Betreiber, müsste ebenso entschieden werden. •Der Stadtrat könnte sich gegen ein Abfallwirtschaftszentrum aussprechen. Würde Gerst zustimmen, würde im Idealfall zugunsten beider Seiten ein Auflösungsvertrag mit inkludierter oder nachfolgender Abwicklungsvereinbarung geschlossen, die dem Unternehmen auch genug Zeit gibt, den Betrieb aufzulösen. Seimetz zufolge erwartet die Genehmigungsbehörde auf jeden Fall, dass Stadt und Unternehmen bis Ende Juni übereinkommen, wie es weitergehen soll. Eine weitere Fristverlängerung, nur um eine Lösung zu finden, werde es nicht geben, erklärte der SGD-Präsident. Wie seine Behörde agiere, sobald entschieden ist, werde von der gefundenen Lösung abhängen. Noch sei alles offen. Ebenso wie der SGD-Präsident will auch Oberbürgermeister Weigel keine Prognose dazu abgeben, wie die Lösung aussehen könnte. Er will die Fristverlängerung für weitere Gespräche nutzen. Nichtöffentlich soll dann in der Junisitzung des Stadtrats eine Entscheidung herbeigeführt werden, dann wären weitere elf Tage Zeit, um zu verhandeln. Solange die Gespräche laufen, will sich das Unternehmen öffentlich nicht äußern, um die Verhandlungen nicht zu gefährden. Das erklärte gestern Andreas Gerst auf RHEINPFALZ-Anfrage.

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