Ludwigshafen Verdeckte Ermittler im Kindergarten

Seit vielen Jahren kümmert sich der Kinderschutzdienst in Ludwigshafen um die Schicksale misshandelter Kinder und Jugendlicher. Der freie Träger des Jugendschutzes arbeitet dabei eng mit dem öffentlichen Jugendamt zusammen. Nun wurde der Kooperationsvertrag der aktuellen Rechtslage angepasst.

Wer in seinem nahen Umfeld einen Verdacht auf sexuelle Misshandlung oder körperliche und psychische Gewalt gegen Kinder schöpft, der kann sich in Ludwigshafen seit 1990 an den Kinderschutzdienst wenden. Der wurde damals auf Bestreben des Jugendamtes und des Ortsverbands des Deutschen Kinderschutzbundes (DSKB) eingerichtet. „Wir sind sehr froh, dass wir diesen Aufgabenbereich an einen freien Träger abgeben konnten“, sagte Jugend- und Familiendezernentin Cornelia Reifenberg gestern bei der offiziellen Unterzeichnung des neuen Kooperationsvertrags von Stadt und DSKB. „Es ist ein sehr sensibles Thema und den öffentlichen Trägern gegenüber herrscht noch eine größere Skepsis in der Bevölkerung“, ergänzte sie. Durch einen freien Träger wie den Kinderschutzdienst sei ein schnellerer, einfacherer und vor allem vertrauenswürdigerer Zugang zu den betroffenen Familien möglich, so Reifenberg. Dementsprechend erfreut war sie über die Erneuerung des Vertrages, der erstmals 1997 unterzeichnet wurde. Jetzt musste die neue Rechtslage in das Papier eingearbeitet werden. Die Änderungen beziehen sich dabei vor allem auf den Paragrafen des Sozialgesetzbuchs, in dem der Schutzauftrag des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung geregelt ist. Außerdem werden Bestimmungen zu Personal und Finanzierung festgehalten. „Der Kinderschutzdienst finanziert sich nur über Spenden“, sagte die Vorsitzende Marion Schneid. „Derzeit gibt es vier angestellte Psychologinnen und Sozialpädagoginnen, die sich zwei Stellen teilen“, erklärte sie. Da die nicht über Spenden bezahlt werden können, ist der Kinderschutzdienst auf Unterstützung angewiesen. Die gibt es durch eine Bezuschussung des Landes in Höhe von 50.000 Euro. Das Jugendamt übernimmt sämtliche ungedeckte Personalkosten und Nebenkosten wie die Miete. Die Arbeit nehmen die Mitarbeiterinnen dann auf, wenn aus dem näheren Umfeld eines Kindes ein Verdacht geäußert wird – beispielsweise durch Kindergärtner oder Nachbarn. Sie gehen als „verdeckte Ermittler“ in den Kindergarten. Die Erzieher sind dabei eingeweiht und stellen die Leute vom Kinderschutzdienst als neue Betreuer oder Sozialpädagogen vor. In Gesprächen wird dann ermittelt, ob sich der Verdacht bestätigt. Im Notfall geht die Begleitung eines Kindes bis vors Gericht. Rund 90 bis 100 Fälle verfolgt der Kinderschutzdienst jährlich. (jei)

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