Ludwigshafen Fünf Jahre Gefängnis für Drogenhandel

Fünf Jahre und drei Monate Haft, so hat gestern das Urteil der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal für einen 28-jährigen Ludwigshafener gelautet. Verurteilt wurde der Mann wegen des Erwerbs von Betäubungsmitteln, des bewaffneten Handels mit Betäubungsmitteln und Verstoßes gegen das Waffengesetz.

„Es ist ein hartes Urteil, das gebe ich zu“, sagte der Vorsitzende Richter Karsten Sauermilch. Doch angesichts der Kombination zweier gefährlicher Delikte – Handel mit Drogen und Aufbewahrung der Drogen neben Waffen – bleibe keine andere Möglichkeit, da die Mindeststrafe fünf Jahre Haft sind. Der Mann war am Abend des 2. Dezember 2015 auf dem Gelände der Niederfeldschule einer Polizeistreife aufgefallen. Da dort abends niemand etwas zu suchen habe, habe man den Mann kontrolliert, berichtete ein Polizist. Im Innenfutter eines Rucksacks fand die Polizei neun Gramm Amphetamin, sieben Ecstasy-Tabletten, eine Feinwaage sowie 250 Euro und in der Hosentasche des Mannes ein Messer. Bei der Durchsuchung des Zimmers des 28-Jährigen wurden 262 Gramm Amphetamin, etwas Marihuana, eine Ecstasy-Tablette, ein geladener Revolver, zwei Schreckschusswaffen und ein Dolch entdeckt. Über seinen Anwalt Sebastian Göthlich teilte der Ludwigshafener mit, dass die Drogen zum eigenen Konsum vorgesehen gewesen seien. Den mit sechs Patronen geladenen Revolver habe er gefunden und als Dekoration in sein Zimmer gelegt. „Das glaubt kein Mensch“, waren sich Staatsanwältin Gabriele Werner und die Kammer einig. Der 27-Jährige hatte bei seiner Festnahme zu einem Kripobeamten gesagt, dass das gefundene Amphetamin der Rest von 500 Gramm seien und dass er täglich etwa zwei Gramm konsumiere. Ein halbes Kilo Amphetamin würde mindestens 4000 Euro kosten. „Wo soll er das Geld her haben?“, fragte Sauermilch, angesichts dessen, dass der 28-Jährige nur gelegentlich arbeitet. Ebenso unwahrscheinlich sei, dass der mittellose Ludwigshafener 250 Euro dabei hat. Und nicht zuletzt sei Amphetamin schlecht haltbar, so Werner. „Drogen und Waffen im Zimmer, das ist verdammt schlecht“, so Göthlich. Doch habe sein Mandant nicht mit den Drogen gehandelt. Er plädierte für einen minder schweren Fall und drei Jahre Haft. Die Kammer empfahl dem Ludwigshafener, in der Haft eine Drogentherapie zu machen. (ann)

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