Ludwigshafen Fördermittel: Architekt haftet für falsche Beratung

Ausgangspunkt für den Rechtsstreit war die Förderung einer energetischen Sanierung.
Ausgangspunkt für den Rechtsstreit war die Förderung einer energetischen Sanierung.

Ein Architekt, der bei einer Gebäudesanierung seine Kunden fehlerhaft über Fördermittel berät, muss für finanzielle Schäden einstehen. Das hat das Landgericht in einem aktuellen Fall aus Ludwigshafen entschieden.

Ein Ehepaar wollte sein Mehrfamilienhaus in Ludwigshafen energetisch sanieren und dafür Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten. Die Eigentümer ließen sich von einem Architekten beraten, der auch Leistungen im Bereich der Energieberatung anbietet. Entsprechend der Beratung stellte das Ehepaar den Antrag auf die Fördermittel – noch bevor die Umwandlung des Hauses in Wohnungseigentum vollzogen war. Nachdem die Sanierung abgeschlossen war, wollte das Ehepaar die Fördermittel abrufen. Doch die KfW verweigerte die Auszahlung, da nach den Förderbedingungen nur Eigentümer von bestehenden Eigentumswohnungen antragsberechtigt seien; eine Umwandlung in Wohnungseigentum erst nach Antragstellung genüge dagegen nicht. Die Eigentümer verklagten daraufhin den Architekten und bekamen Recht. Hätten die Eheleute den Antrag erst nach der Umwandlung gestellt, hätten sie die Fördermittel erhalten. Den daraus entstandenen Schaden muss der Architekt erstatten, so die Kammer. Er könne sich nicht darauf berufen, er arbeite bei der Energieberatung nur auf technischer Ebene. Das Urteil (Aktenzeichen 7 O 13/23) ist rechtskräftig.

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