Landau
Vier Jahre Haft für Metalldieb, der Slevogt-Büste stahl
Viele Landauer Bürgerinnen und Bürger sowie die Stadtspitze waren bestürzt. Im Juni 2018 wurden am Frank-Loebschen Haus sowie am benachbarten Alten Kaufhaus und an der Katharinenkapelle drei Bronzetafeln gestohlen. Wenige Tage später verschwand die Büste des Malers Max Slevogt neben dem gleichnamigen Gymnasium. Kurze Zeit danach tauchten die Tafeln bei einem Metallhändler aus Neustadt auf, der die Polizei informierte. Der Verkäufer wurde gefasst. Jetzt musste sich der 57-Jährige vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Landau verantworten.
Der respektlose Umgang mit den Tafeln rief Empörung hervor. Erinnern diese doch unter anderem an die unrühmliche Geschichte der Stadt im Zusammenhang mit der Ermordung und Vertreibung Tausender Menschen während der Nazizeit. Auch der ermordeten und vertriebenen Sinti und Roma wird auf diesen Tafeln gedacht. So ist es besonders erschütternd, dass es ein Mitglied einer Sinti-Familie war, das die Tafeln laut Anklage gestohlen haben soll. Der Mann sei seit vielen Jahren drogenabhängig und habe den Erlös aus den Raubzügen für die Finanzierung seiner Sucht verwenden wollen, hieß es.
Abhängig von Kokain und Heroin
Sein Lebensweg verlief nicht gerade geradlinig. Auch heute noch haben Mitglieder der Sinti- und Roma-Familien mit vielen Vorurteilen und Vorbehalten zu kämpfen. Der Angeklagte hat kaum Schulbildung genossen, keinen Beruf erlernt, aber schon früh Erfahrungen mit Alkohol und Drogen gemacht. Aus anfänglichem Haschischkonsum wurde mehr, immer häufiger konsumierte er Kokain, später auch Heroin. „Die Abhängigkeit von Opiaten ist das Ende der persönlichen Freiheit“, sagte dann auch der Vorsitzende Richter Jörg Bork in der Urteilsbegründung. Um seine Sucht zu finanzieren, hatte der Angeklagte mit Diebstählen und Dealen Geld zu beschaffen versucht.
Er hatte große Schwierigkeiten, sich im Verlauf der Verhandlung präzise an Zeiten zu erinnern, wann er wem welche Mengen Haschisch verkauft hatte. Mithilfe von Zeugenaussagen konnte der Zeitraum eingegrenzt werden: Zwischen Ende 2016 und Mitte 2017 soll er in mindestens zwölf Fällen Drogen verkauft haben. In dieser Zeit kam es zu mindestens sechs Fällen von Diebstahl, teilweise gemeinschaftlich mit anderen, wie das Gericht feststellte. So wurden einmal aus einem Baumarkt teure Geräte herausgeschmuggelt, in einem Drogeriemarkt Parfums im Wert von über 1000 Euro mitgehen gelassen. In beiden Fällen waren die Diebe beobachtet und gestellt worden.
Strafen für Drogendelikte und Diebstähle gefordert
Staatsanwältin Myriam Kaiser machte in ihrem Plädoyer klar, dass über den Angeklagten zwei Strafen zu verhängen seien: eine für die Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, eine für die Diebstähle. Hinsichtlich der Drogendelikte seien verschiedene Vorstrafen zu berücksichtigen und einzubeziehen, da die Taten während laufender Bewährungsauflagen geschehen seien. Für beide Bereiche forderte sie eine Haftstrafe von zwei Jahren. Es sei jedoch sinnvoll, dass dem Angeklagten zunächst auferlegt werden solle, eine Suchttherapie zu machen.
Die Notwendigkeit einer Therapie sah auch Verteidiger Stefan Ringelsbacher in seinem Plädoyer. Er führte zudem aus, dass sein Mandant in intellektueller Hinsicht wohl nicht den kulturellen Schaden erkannt habe, den er mit dem Diebstahl der Gedenktafeln angerichtet hatte. Der Suchtdruck habe über viele Jahre sein Handeln gesteuert, doch jetzt sei sein Mandant auf einem guten Weg und bereit, von der Sucht wegzukommen. Eine Freiheitsstrafe sei notwendig, solle aber zu therapeutischen Zwecken zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Angeklagte beteuerte in seinem letzten Wort, dass ihm sein Handeln sehr leid tue. Er gelobte, künftig drogenfrei leben zu wollen.
Therapie während Haft empfohlen
An diesem Vorsatz festzuhalten, ermahnte ihn auch der Vorsitzende Richter. Er gab zudem seiner Fassungslosigkeit darüber Ausdruck, dass ausgerechnet ein Mitglied der Sinti-Familie für den Diebstahl der Gedenktafeln verantwortlich war. Bork glaubte ihm nicht, dass er als Landauer Bürger nicht gewusst habe, wofür die Tafeln stehen. Wenig glaubwürdig sei auch seine Behauptung, er habe den Diebstahl der Büste und der Tafeln alleine bewerkstelligt. Allerdings hatten Mittäter nicht ermittelt werden können. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Er wolle ihm aber helfen, seine Sucht in den Griff zu bekommen, so der Richter. Deshalb soll er während der Haftzeit eine Gelegenheit zur Therapie bekommen. Bork ermahnte den Angeklagten dringend, den Kampf gegen die Sucht aufzunehmen.