Südpfalz
Saatkrähen machen Bauern das Leben schwer: Abschusserlaubnis gefordert
Ein Brief an die RHEINPFALZ brachte Hans Müller auf die Palme. Unser Leser Frank Montillon aus Edenkoben hatte sich über die wohl mutwillige, illegale Tötung von Saatkrähen in Landau beschwert und gefordert, die Tiere behutsam ins Umland umzusiedeln. Müller, Beigeordneter der Gemeinde Herxheim und Landwirt, kann über solche Vorschlägen nur mit dem Kopf schütteln. Auch ohne eine Umsiedlung gebe es von den Vögeln bereits mehr als genug auf dem Land. „Die von Saat- und Rabenkrähen verursachten Schäden in der Landwirtschaft gehen in der Süd- und Vorderpfalz in die Zehntausende.
Die Vögel machen vor nichts halt.“ Soja-, Mais-, Sonnenblumen- und Gemüsefelder seien in vielen Fällen komplett zerstört worden. Selbst in Zuckerrübenfeldern richteten sie mittlerweile große Schäden an, so Müller. „Da ich selbst und meine Kollegen in Herxheim davon betroffen sind, weiß ich, wovon ich rede.“ Die Krähen plünderten auch die Nester von Singvögeln, sodass diese keinen Nachwuchs hätten.
„Population geradezu explodiert“
Müller lädt die RHEINPFALZ zu einem Gespräch nach Herxheim ein. Dabei sind seine Kollegen Mathias Detzel, Vorsitzender des örtlichen Bauernvereins, und Walter Trauth, Landwirt und Jagdpächter. Für die drei sind die Krähen eine wahre Plage und ständiger, ungeliebter Begleiter bei der Feldarbeit. Müller sagt, er bemerke die Tiere oft, wenn er plötzlich im Schatten steht – so groß seien die Schwärme teilweise. Die Krähen seien klug, rissen beispielsweise gezielt Rüben aus dem Feld, um an die Insekten im Boden zu kommen, erklärt er. Nach seiner Beobachtung sei die Population in den letzten Jahren geradezu explodiert.
Seine Forderung: Der besondere Schutz der Tiere soll aufgehoben werden. „Wir befinden uns nicht in einer Naturlandschaft, sondern in einer Kulturlandschaft. Wenn sich eine Tierart unkontrolliert ausbreitet und dadurch Schaden entsteht, ist es auch unsere Aufgabe, einzugreifen“, findet Müller. Seine Kollegen stimmen ihm zu. Detzel erklärt die Mittel, die den Landwirten aktuell zur Verfügung stehen: „Erlaubt sind sanfte Vergrämungsmaßnahmen: Flatterbänder, Vogelscheuchen, das Verteilen von Krähenfedern auf dem Boden und so weiter.“ Der Erfolg halte sich in Grenzen: „Bestenfalls fliegen die Krähen 200 Meter weiter zum Nachbarn. Und einige Tage später wieder zurück ins eigene Feld“, sagt Detzel.
Verband fordert Ausgleichszahlungen
Wenn nachgewiesen ist, dass der Landwirt ausreichend Vergrämungsmaßnahmen getroffen hat, kann die Kreisverwaltung für eine geringe Anzahl an Vögeln Abschussgenehmigungen ausstellen. Jagdpächter Walter Trauth darf dann zum Beispiel auf den Feldern von Hans Müller in einem Zeitraum von einigen Monaten zehn Krähen erlegen. Aber bei der großen Anzahl an Vögeln sei das im Prinzip auch nicht mehr als eine weitere Vergrämungsmaßnahme, sagt Müller. „Diese Genehmigungen sind auch nur für den Notfall gedacht. Der Notfall ist aber eigentlich immer.“
Die drei Herxheimer sind über Whatsapp-Gruppen mit Kollegen in der Region im Kontakt. Immer wieder würden dort Bilder von Ernteausfällen durch Krähenbefall gezeigt. Dabei könnten jeweils Schäden im vier- bis fünfstelligen Bereich entstehen. Wenn der Bauer Pech hat, sei es für eine neue Saat zu spät, oder er komme nicht mehr an das nötige Saatgut. Der Bauern- und Winzerverband in Mainz fordert deswegen von der Politik eine Entschädigung für die betroffenen Landwirte. „Seit Jahren schicken wir dokumentierte Schadensfälle an das Umweltministerium – passiert ist bislang aber nichts“, beschwert sich Verbandspräsident Eberhard Hartelt.
Was halten Naturschützer von Forderungen?
Der Verband fordert „Abschussgenehmigungen für Saatkrähen, Aufhebung der Schonzeit bei der Rabenkrähe sowie den Einsatz des Landes auf Bundesebene für die Herabstufung des überholten Schutzstatus der Saatkrähe“. Bewegung bei der Landesregierung sieht Hartelt aber nicht: So habe das Land einen Antrag Bayerns im Bundesrat auf die Herabstufung des Schutzstatus der Saatkrähe nicht unterstützt. Für Hartelt sieht es daher so aus, als wolle man am Status quo festhalten. „Sollte dem so sein, kann und darf es nicht sein, dass die Landwirtschaft auf den immensen Schäden sitzen bleibt.“
Für den Naturschutzbund (Nabu) ist eine Tötung der Vögel keine Alternative. „Die Saatkrähe ist laut Bundesnaturschutzgesetz ein besonders geschützter Vogel und darf laut EU-Vogelschutzrichtlinie in Deutschland nicht bejagt werden. Auch bei der Rabenkrähe handelt es sich um eine besonders geschützte Vogelart“, so Torsten Collet, Sprecher von Nabu Rheinland-Pfalz. Die Rabenkrähe dürfe innerhalb der Jagdzeit in Rheinland-Pfalz bejagt werden. Eine flächendeckende Bejagung oder Tötung von Rabenvögeln sei aber naturschutzfachlich nicht sinnvoll und diene nicht der Erhaltung der biologischen Vielfalt. Collet plädiert für eine gemeinsame Lösungsfindung: „Saatkrähen bevorzugen offene, übersichtliche Landschaften für ihre Nahrungssuche. Eine Bepflanzung mit dichten Hecken an betroffenen Feldern könnte diese als Futterareal unattraktiv machen“, schlägt er vor.
Wie reagiert Landesregierung?
Die Landesregierung zeigt sich auf Nachfrage wenig gewillt, auf die Abschussforderungen der Bauern einzugehen. „Eine flächendeckende und nicht-selektive Bejagung einer der wenigen Vogelarten, bei der endlich eine Trendwende hin zu einem stabileren Bestand erreicht werden konnte, ist nicht mit den aktuellen Strategien der EU, der Bundesrepublik und des Landes Rheinland-Pfalz in Einklang zu bringen“, sagt Dietmar Brück, Pressesprecher im Umweltministerium.
Aus Sicht des Landes sei es zudem sehr zweifelhaft, dass eine Bejagung der Saatkrähe zur Lösung des Gesamtproblems beitrage. Die Vögel würden bei Störungsdruck ausweichen. „Würde man die Saatkrähe also im Außenbereich verstärkt bejagen, würden sich die verbliebenen Tiere in befriedete Bereiche wie den siedlungsnahen Raum zurückziehen. Hier würden dann die Konflikte noch verschärft werden.“ Derzeit gebe es ausreichende Möglichkeiten zur Vergrämung sowie in Einzelfällen zur Tötung. Dies sei der richtige Weg, um lokale Schwerpunkte der Belastungen zu entschärfen.
Wie hat sich Bestand entwickelt?
Der Pressesprecher bestätigt den Eindruck der Bauern, dass sich der Bestand der Saatkrähen erholt hat. Die Saatkrähe gelte in Rheinland-Pfalz als nicht gefährdet. Für das Jahr 2021 war ein Gesamtbestand von circa 10.600 Brutpaaren anzunehmen. Dabei gilt der Raum Rheinhessen/Pfalz als Schwerpunkt.
Und Frank Montillon? Der Leserbrief-Schreiber, der die Diskussion mit Hans Müller angestoßen hatte, meldete sich ebenfalls noch mal zu Wort. Der Edenkobener Tierfreund ist nicht Mitglied im Nabu, beruft sich aber auf die Forschung der Umweltschützer. „In Deutschland brüten zwischen 54.000 und 64.000 Brutpaare. Das sind weniger als ein Prozent des europäischen Gesamtbestandes. Der Bestand hat langfristig stark abgenommen infolge intensiver Landwirtschaft, fehlender Nistmöglichkeiten in freier Natur und Bejagung.“ Das nun „gefühlt“ mehr Saatkrähen da seien, sei dem Umstand zu verdanken, dass sich die Bestände erholten, nachdem die Saatkrähe bis Mitte der 1950er-Jahre fast völlig ausgerottet gewesen sei.