Landau Mann vor Gericht: Polizisten beschimpft und beleidigt
Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, bekam ein 27-jähriger Mann vom Amtsgericht Landau, der vor drei Jahren unter dem Einfluss von Alkohol immer wieder durch sehr aggressives Verhalten auffällig geworden war. Der junge Mann lebt jetzt wieder in Österreich, wo er auch aufgewachsen war. Mitte 2020 wohnte er jedoch in Landau und konsumierte auf Grund persönlicher Probleme immer mehr alkoholische Getränke. Die er dann teilweise auch mit Cannabis und anderen Drogen wie Speed kombinierte. Zum ersten Mal in Konflikt mit der Landau Polizei geriet er dann im Sommer 2020, als er zu nächtlicher Stunde an einer Baustelle Verkehrsschilder und Absperrbaken umwarf. Als die herbeigerufene Polizei ihn daran hindern wollte, leistete er erbitterten Widerstand und beschimpfte und beleidigte die Beamten auf üble Weise.
Mitte Dezember 2020 geriet er auf dem Bahnhofsvorplatz in Landau in eine Auseinandersetzung mit Polizeibeamten, die ihn kontrollieren wollten. Auch hier widersetzte er sich energisch diesem Ansinnen, trat um sich und spuckte in Richtung der Beamten. Eine Blutprobe ergab später einen Wert von deutlich über zwei Promille. Einen ähnlichen Wert hatte eine Blutprobe, die ihm Mitte Februar 2012 entnommen wurde, als er nach aggressivem Verhalten wieder einmal vernommen werden sollte. Auch bei einer weiteren Festnahme leistete der Mann erbitterten Widerstand gegen die Kontrolle, trat um sich, spuckte und beleidigte die Beamten.
Der Angeklagte legt ein Geständnis ab
Gleich nach Verlesung der Klageschrift verabredeten die Prozessbeteiligten ein Rechtsgespräch. An dessen Ende stand ein umfassendes Geständnis des Angeklagten, das er durch seinen Verteidiger verlesen ließ. Das ersparte dem Gericht die umfassende Vernehmung zahlreicher Zeugen, die die Vorsitzende Richterin zu diesem Verhandlungstermin vorsorglich erst gar nicht geladen hatte. Denn mehrere zuvor angesetzte Termine mussten vertagt werden, da der Angeklagte nicht erschienen war. Er war zurück gegangen nach Österreich und war dort lange Zeit nicht erreichbar.
Die lange Zeit, die seither vergangen war, wertete der Staatsanwalt dann in seinem Plädoyer auch zu Gunsten des Angeklagten, ebenso die Tatsache, dass er mittlerweile eine geregelte Arbeit gefunden habe und wegen seiner als solcher erkannten Alkoholsucht nun eine Therapie angefangen habe. Auch sein umfassendes Geständnis spreche für ihn, sodass eine Freiheitsstrafe von einem Jahr hier als Tat und Schuld angemessen zu sehen sei. Die Strafe könne zur Bewährung ausgesetzt werden. Darüber hinaus beantragte er, dass der Mann eine Geldauflage von 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen solle.
Der Verteidiger stimmte in seinem Plädoyer im Grundsatz allen Argumenten des Staatsanwaltes zu, gab aber zu bedenken, dass das geringe Einkommen seines Mandanten die Zahlung der Geldauflage schwierig machen könne. Schwierig, aber nicht unmöglich, befand die Vorsitzende Richterin dann in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe während der auf zwei Jahre festgesetzten Bewährungszeit die Gelegenheit, die Summe in Raten zu bezahlen.
Dass die Verfahrenszeit sich so lange hingezogen habe sei vor allem dem Angeklagte selbst zuzuschreiben, der sich der Sache ja zunächst selbst entzogen habe. Deshalb sah sie auch keinerlei Möglichkeit, dass dem Angeklagten die Reisekosten für den Prozess erstattet werden könnte, um die der Verteidiger gebeten hatte. Und da er eben auch die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, sind ihm die finanziellen Folgen seines Verhaltens vielleicht eine eindringliche Mahnung.