Annweiler Fehlende Katzenschutzverordnung: Laut Kreis Ermessensentscheidung

Fundkatze in einem Tierhheim.
Fundkatze in einem Tierhheim.

Aktuell ist die Verbandsgemeinde Annweiler die einzige im Kreis SÜW, die keine Katzenschutzverordnung hat. Dies hat Kritik von Tierschützerseite hervorgerufen. Bei der gesetzlichen Regelung geht es darum, Gemeinden mehr Möglichkeiten zu geben, um gegen die Zunahme von Streunerkatzen vorzugehen. Dabei können beispielsweise Kastrations- und Registrierungspflichten für Katzen mit Auslauf angeordnet werden. Die Verbandsgemeinde hatte bisher damit argumentiert, die Einführung der Verordnung müsse gut begründet werden, da sie einen Eingriff in die Rechte von Haltern darstelle. Für Annweiler hätten zu diesem Zeitpunkt noch Anhaltspunkte für ihre Notwendigkeit gefehlt. Dennoch hatte Bürgermeister Christian Burkhart in diesem Zusammenhang von der Kreisverwaltung prüfen lassen, ob die Entscheidung des Verbandsgemeinderats korrekt war. Nun liegt das Ergebnis vor: Ob eine Kommune eine Katzenschutzverordnung einführe, liege in deren Ermessensspielraum, so Burkhart im Verbandsgemeinderat. Es sei aber kein Fehlverhalten der Verbandsgemeinde Annweiler festgestellt worden. Auf einen Aufruf der Verbandsgemeinde, streunende Katzen zu melden, hatte es zuvor keine Rückmeldung gegeben. Mittlerweile habe der Verein Streunerpfoten einige solcher Tiere gemeldet. Die Verbandsgemeinde prüfe diese aktuell, um danach zu entscheiden, inwieweit die Einführung einer Katzenschutzverordnung für das Trifelsland möglich wäre.

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