Südpfalz Ernte: Arbeitsagentur ruft zur Hilfe auf

Bei Arbeiten in einem systemrelevanten Bereich wird Kurzarbeitern das zusätzliche Einkommen nicht angerechnet.
Bei Arbeiten in einem systemrelevanten Bereich wird Kurzarbeitern das zusätzliche Einkommen nicht angerechnet.

Obwohl die ersten Saisonarbeitskräfte wieder in Deutschland angekommen sind, leidet die Landwirtschaft noch gravierend unter der Corona-Pandemie. Die Agentur für Arbeit Landau ruft daher zur Unterstützung auf.

Der Appell richte sich vor allem an diejenigen, die wegen der Corona-Krise derzeit ihre gewohnte Tätigkeit nicht ausüben könnten, beispielsweise an Menschen in Kurzarbeit, Studierende und Schüler. „Sie alle können dazu beitragen, die Einbußen in der Landwirtschaft zu mildern und zugleich die Ernte und damit die Versorgung zu sichern“, sagt Christine Groß-Herick, Leiterin der Agentur für Arbeit Landau. „Nicht zuletzt ist ein solcher Einsatz natürlich für viele eine willkommene Verdienst- bzw. Zuverdienst-Möglichkeit.“

Der Gesetzgeber hat bereits reagiert und Vorschriften gelockert. Für Kurzarbeiter gilt: Bei Aufnahme einer Nebenbeschäftigung in einem systemrelevanten Bereich wird das zusätzliche Einkommen in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober nicht angerechnet, so lange das gewohnte monatliche Nettoentgelt nicht überschritten wird. Der reguläre Arbeitgeber muss informiert werden. Systemrelevant sind neben der Landwirtschaft zum Beispiel der medizinische Sektor und die Lebensmittelbranche.

Für Menschen, die Arbeitslosengeld oder Grundsicherung erhalten und sich etwas hinzuverdienen möchten, bleiben die geltenden Freibeträge für Nebeneinkünfte unverändert.

Weitere Informationen hierzu bietet die Homepage der Arbeitsagentur unter www.arbeitsagentur.de.

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