Kreis Südliche Weinstraße Standpauke von der Staatsanwältin

Bad Bergzabern: „Neugierde und Langeweile“ veranlassen einen 18-jährigen, im stillen Kämmerlein kinderpornografische Fotos auf seinen Rechner zu laden und zu verbreiten. Die Sache fliegt auf. Nach der Verhandlung muss er jetzt auf Beschluss des Amtsgerichts Bad Bergzabern 80 kostenlose Arbeitsstunden leisten.

Pinterest heißt das soziale Netzwerk, in dem der Auszubildende unterwegs ist und in dem Hobbys und Interessen ausgetauscht und an virtuelle Pinnwände geheftet werden. „Ich habe nach pornografischen Inhalten gesucht“, sagt er vor dem Amtsgericht Bad Bergzabern aus. Die findet er auch, aber angeboten werden ihm auf dieser Seite auch eindeutige Fotos von Kindern, nach denen er nicht gesucht hat.

Drei pornographische Bilder im Besitz

Er soll drei pornografische Bilder besessen haben und ein Foto, das ein Mädchen unter 14 Jahren in „unnatürlich geschlechtlicher Haltung“ zeigt, verbreitet haben, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, die sein Smartphone und den Rechner beschlagnahmt hat. Das Foto zeigt ein Mädchen, das mit einem erigierten Penis eindeutig sexuelle Handlungen vornimmt. „Es war Neugierde und Langeweile. Mir war nicht bewusst, dass es rechtswidrig ist. Ich habe auch nicht nach solchen Fotos gesucht“, erklärt der Angeklagte seine Handlung. Von der Staatsanwaltschaft muss er sich dafür eine Standpauke anhören: „Das ist kein Kinkerlitzchen und wird normalerweise mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten geahndet“, macht ihm die Staatsanwältin die Schwere seiner Tat deutlich. Solche Fotos seien schlimm für die Opfer. Sie würden ein Leben lang damit zu kämpfen haben, auch wenn sie auf den Fotos lächelten.

Es war falsch

„Es sind Bilder lächelnder Kinder, die dem Betrachter das Gefühl vermitteln, die Dinge, die sie tun, seien kein Problem“, betont auch Richter Christoph Sommer. Manche Internetplattformen würden sich allerdings dagegen wehren, Leute einzustellen, die gezielt nach solchem Material suchen, um es zu löschen. „Da müssen wir an der unteren Ebene ansetzen“, meint Sommer. Die Lebensgeschichte des jungen Mannes liefert keine Erklärung dafür, warum er ausgerechnet diese Bilder heruntergeladen hat. Er wächst in gutbürgerlichen Verhältnissen auf – die Familie begleitet ihn zur Gerichtsverhandlung –, macht den Realschulabschluss und absolviert derzeit eine Ausbildung im IT-Bereich. Ob er je mit Kiffen etwas zu tun gehabt habe, will der Richter wissen. Er habe früher gelegentlich beim Feiern oder Abhängen gekifft, heute nicht mehr, lautet die Antwort. „Es war falsch, es schadet dem Mädchen“, ist die Erkenntnis zu seiner Tat vor Gericht. Wo er die 80 Stunden jetzt unentgeltlich arbeiten will, soll er sich überlegen, gibt ihm Sommer mit. Aufgeflogen ist die illegale Aktion des 18-Jährigen durch einen amerikanischen Provider, der die Strafverfolgungsbehörden in Wiesbaden über den Rechner in der Südpfalz mit dem kinderpornografischen Material informiert hat, erzählt Richter Sommer nach der Verhandlung im Gespräch mit der RHEINPFALZ.

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