Landau Landau: Zehn Jahre Nichtraucherschutzgesetz

Seit Februar 2008 darf in rheinland-pfälzischen Gaststätten nicht mehr geraucht werden. Das Gesetz lässt aber Ausnahmen zu.
Seit Februar 2008 darf in rheinland-pfälzischen Gaststätten nicht mehr geraucht werden. Das Gesetz lässt aber Ausnahmen zu.

Seit zehn Jahren gilt in Rheinland-Pfalz das Nichtraucherschutzgesetz. Seitdem liefert es immer wieder Material für die Gerichte. Zuletzt hatte ein Landauer Wirt gegen die Stadt geklagt. Wie ist die Stimmung in Landau nach zehn Jahren Eingewöhnung? Die RHEINPFALZ hat sich umgehört.

Der Geruch von Knoblauch und gegrilltem Fleisch steigt den Gästen im Restaurant Poseidon als erstes in die Nase. Das war auch schon anders: Bis vor rund einem Jahr durfte in dem Lokal in der Schützenstraße noch geraucht werden. „Der große Gewölbekeller war unser Nichtraucherraum, der kleinere Gastraum im Erdgeschoss war für die Raucher“, schildert der Betreiber, Efstathios Tzanas, die Vorgeschichte. Fast zehn Jahre lang sei das kein Problem gewesen. Dann habe das Ordnungsamt der Stadt die Zigaretten komplett aus seinem Lokal verbannt. Als Begründung habe man angegeben, dass der Gastraum im Erdgeschoss nicht als Nebenraum gelte, berichtet der Gastronom. Tzanas sah das anders und klagte gegen die Stadt Landau. Das Verwaltungsgericht Neustadt gab dem Ordnungsamt Recht. Am Montag wurde die Klage abgewiesen, teilt die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht, Helga Klingenmeier, der RHEINPFALZ auf Nachfrage mit.

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