Kreis Germersheim Kreisverwaltung verlegt Gegen-Demos

17 Demonstrationen und Versammlungen – drei rechte oder rechtspopulistische und 14 Gegenveranstaltungen – sind für heute in Kandel geplant. Den Grund dafür erläutert Matthias Dieckhoff (Die Partei, Karlsruhe): „Wir haben Mahnwachen auf mögliche Demorouten gestellt, damit das Frauenbündnis nicht überall laufen kann.“ Die Mahnwachen und Versammlungen seien frühzeitig angemeldet worden, die meisten bereits Mitte Oktober. Deshalb war es für die Anmelder umso überraschender, dass die Kreisverwaltung die Gegendemonstrationen per Auflage verlegt hat. Und dies recht kurzfristig am Mittwoch vor dem Feiertag. Die „Omas gegen Rechts“ hatten beispielsweise eine von ihren zwei Versammlungen für den Marktplatz im Bereich der Stadthalle angemeldet. Die Kreisverwaltung hat aber in Form einer Auflage als Versammlungsort den südlichen Teil des Plätzels festgelegt. Im Bereich der Stadthalle darf dennoch demonstriert werden: und zwar unter dem Motto „Kandel für ein Verbot der Antifa“. Weitere Demos auf dem Marktplatz: Das „Frauenbündnis“ und eine Veranstaltung für „Meinungsfreiheit“, Anmelder ist ein Harald Berke. Auf einer Youtube-Playlist unter diesem Name ist unter anderem die als rechtsextrem eingeschätzte „Identitäre Bewegung“ abonniert. Vor Mittwoch gab es von Seiten der Kreisverwaltung Germersheim keinen Gesprächsversuch, beklagt Dieckhoff: „Dass man mit uns reden kann, sollten die Ordnungsbehörden gelernt haben.“ Das „Volksbingo“ der „Partei“ wurde vom Marktplatz weg hinter die Grundschule verlegt: „Dorthin, wo uns niemand sieht.“ Deshalb sind die Gegendemonstranten für vier Veranstaltungen gegen die Auflagen der Kreisverwaltung Germersheim vor das Verwaltungsgericht Neustadt gezogen. Ihre Begründung: Durch die Verlegungen werde der Zweck der Mahnwachen vereitelt. Der Zweck sei nämlich, gegenüber rechten Gruppierungen in Hör- und Sichtweite ein Zeichen gegen jegliche Diskriminierung und für gesellschaftlichen Zusammenhalt zu setzen. Außerdem sei der Marktplatz groß genug, um Demonstranten und Gegendemonstranten aufzunehmen. Dies beweise die Erfahrung aus vergangenen Demo-Samstagen. Weiter monieren die Anmelder der Gegen-Demos, dass es kein Kooperationsgespräch gegeben habe. Es sei nicht nachvollziehbar, dass der Bescheid der Kreisverwaltung an die Demo-Anmelder erst am Mittwoch per E-Mail ergangen sei; die Anmeldungen erfolgten am 18. Oktober. Deshalb dränge sich der Eindruck auf, die Kreisverwaltung habe die Ermittlung ihrer Entscheidung bewusst verzögert, um den Gegen-Demonstranten den Gang auf dem Rechtsweg deutlich zu erschweren. Das Verwaltungsgericht habe alle vier Eilanträge abgelehnt, so Rechtsanwalt Andreas Grasser gestern Abend. Eine schriftliche Begründung solle folgen. „Die Ordnungsbehörde kann weiter mit uns machen was sie will“, kommentiert Dieckhoff die Entscheidung: „Denn wenn wir eine Feststellungsklage machen, dauert das mindestens ein halbes Jahr, bis es vor Gericht geht.“

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