Kreis Germersheim Facebook-Chats stützen Angeklagten

Erst flogen Herzchen und Rosen in Facebook und dann hieß es Schlampe. Den Chatverlauf des 30-jährigen Angeklagten aus Hannover und der 28-jährigen Geschädigten aus Wörth hat der Chefermittler der Kripo Landau aus deren Handys ausgelesen. Die Wortwahl hatte sich nach dem 13. September 2016 drastisch geändert. Das war nach einem Liebeswochenende, dass die Beiden in Wörth verbracht hatten. Das soll mit einer schweren Straftat geendet haben (wir berichteten).

In der Nacht auf den 11. September 2016 soll der Angeklagte der Geschädigten etwas zum Rauchen gegeben haben. Davon sei sie ohnmächtig geworden. In diesem Zustand habe er sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen und Bilder davon ins Internet gestellt. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von zwei bis 15 Jahren. Am zweiten Verhandlungstag sollten Zeugen die Tat erhellen, die der 30-Jährige abstreitet. Er befindet sich nicht in Haft, erscheint pünktlich zur Gerichtsverhandlung. Einer Richterin des Amtsgerichts hatte die Geschädigte gesagt, die intimen Fotos im Internet könnten ein Racheakt unter Landsleuten gewesen sein. Weil die junge Frau ihren Mann ins Gefängnis gebracht habe. Dieser heute 23-Jährige verbüßt gegenwärtig eine fünfjährige Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung. Er hatte die Frau 2015 bei einer Messerattacke schwer verletzt. „Mir kam sie extrem hilflos vor“, merkte die Richterin als Eindruck aus der Vernehmung an. Eine ehemalige Mitbewohnerin in der Unterkunft in Wörth wusste, dass die Geschädigte viel Alkohol getrunken und öfter Männerbesuch gehabt habe. Ihr sei sie „ein bisschen krank“ vorgekommen, sagte diese Zeugin. Eine Aushilfe im SBK wunderte sich, dass die Frau ein Kopftuch trug, offenbar Muslimin war und trotzdem immer nur Bier einkaufte. Die Tankstellenangestellte aus der Pfortzer Straße in Maximiliansau konnte sich erinnern, dass das Paar am Sonntagmorgen wartete, dass um 6 Uhr aufgeschlossen wurde, um Bier zu kaufen. „Eine psychisch angeschlagene Person“ hat der Chefermittler die Geschädigte in Erinnerung. Sie hatte sich von dem Treffen mit dem Angeklagten mehr versprochen, als nur das islamische Zuckerfest gemeinsam zu verbringen. Er gab im Gericht auch zu, ihr die Ehe versprochen zu haben. Allerdings sei das im Liebesrausch nur so dahingesagt worden. Denn er hatte gerade erst eine andere Frau geheiratet. Als die 28-Jährige am Dienstagmorgen aufwachte, war der Angeklagte weg. Im Chat schrieb er ihr nun „vor langer Zeit wusste ich schon, was du bist, ich hab dir nur mein Lächeln gezeigt“. Anhand der Funkstellen, wo das Handy des 30-Jährigen eingeloggt war, konnte die Polizei seine Zeit- und Ortsangaben untermauern. Am nächsten Verhandlungstag, Donnerstag, 23. August, soll die Geschädigte selbst in den Zeugenstand treten.

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