Kreis Südliche Weinstraße Angst vor Abschiebung

In der Wohnung in Edenkoben bestens eingelebt: Papa Boulis und Mutter Marian mit den kleinsten von drei Kindern.
In der Wohnung in Edenkoben bestens eingelebt: Papa Boulis und Mutter Marian mit den kleinsten von drei Kindern.

„Ich wende mich hilfesuchend an Sie, um die Unmenschlichkeit der Abschiebung eines Teils der Familie – Mutter mit drei kleinen Kindern – öffentlich zu machen“, hat Gabriele Kölbl (Kleinfischlingen) in ihrem Hilferuf an die RHEINPFALZ geschrieben. Die 61-Jährige Bankkauffrau, die einst einen Reiterhof führte, dann in der Steuerberatung und in der Immobilienbranche tätig war, engagiert sich seit dem Tod ihres Mannes in der Flüchtlingshilfe. Besonders ans Herz gewachsen ist ihr eine ägyptische Familie, die in Edenkoben wohnt, koptische Christen. Ehemann Boulis Said, in Ausbildung zum Koch in einem Edenkobener Restaurant, ist fest angestellt und vertraut deswegen auf eine Duldung als Flüchtling bis Juli 2021, berichtet Kölbl. Die Ehefrau Marian Tawdrous mit den drei Kindern Pavly (11), Carlos (5) und der im Oktober 2018 geborenen Christiane seien von der Ausländerbehörde Anfang Februar einbestellt. Es drohe offenbar eine Rückführung nach Ägypten. „Dieses Szenario versetzt die Familie in Angst und Schrecken“, so die Betreuerin. Die Eltern (beide 37), seit 2016 in Deutschland, entstammten einer gebildeten Schicht, beide hätten in Ägypten studiert und nach ihrem Uniabschluss in guten Positionen gearbeitet. „Der Vater als Finanzmanager in einem großen Hotel, die Mutter 13 Jahre bei Xerox und danach bei Goodyear ebenfalls im Finanz- und IT-Bereich. Der große Sohn ging in Kairo auf die internationale Schule und hat sich in Deutschland gut eingelebt“, berichteten die Eltern. Was den Beteiligten große Sorge bereitet: Tawdrous leidet an den Folgen der traumatischen Erlebnisse der Verfolgung durch eine sunnitische Sippe in Ägypten, außerdem wird sie wegen Diabetes ärztlich behandelt. Trotzdem sucht sie dringend einen Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplatz und hat sich mehrfach beworben. Ihre Deutschkenntnisse möchte sie bei einer Prüfung auf „A2-Niveau“ bestätigen lassen. Ihre Kenntnisse erwarb sie daheim autodidaktisch per Internet. Die Familie hilft ständig, indem sie viel Deutsch mit ihr spricht. Alle in der Familie sind sehr an einer Integration interessiert und tun ihr Möglichstes. Sie möchten so schnell wie möglich ohne Geld vom deutschen Staat auskommen. Weshalb der Vater von Anbeginn seines Aufenthalts in Deutschland gearbeitet hat. „Aus meiner Sicht ist diese Familie ein Paradebeispiel dafür, dass ausländische Mitbürger unsere Gesellschaft bereichern und jede Unterstützung dankbar anerkennen“, sagt Gabriele Kölbl und hofft auf ein Einlenken der Ausländerbehörde. Dabei beruft sie sich auch auf eine Anweisung des zuständigen Ministeriums in Mainz (Siehe Zur Sache). Die engagierte Betreuerin hat auch schon mit Landrat Dietmar Seefeldt (CDU) als Chef der Ausländerbehörde Kontakt aufgenommen – und mit Schreiben vom 5. Dezember 2018 die Antwort erhalten: Die Familie ist nach Ablehnung des Asylantrags und nach erfolgloser Klage vollziehbar ausreisepflichtig. „Dem Familienvater wurde wegen der bereits begonnenen Ausbildung eine sogenannte Ausbildungsduldung erteilt, weshalb für ihn bis zu deren Abschluss eine Bleiberecht besteht.“ Für die anderen Familienmitglieder bestehe grundsätzlich kein Bleiberecht. Die Erkrankungen von Frau Tawdrous hätten bereits das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und das Verwaltungsgericht Trier gewürdigt und festgestellt, dass hieraus kein Aufenthaltsrecht erwachsen könne. An diese Feststellung sei die Ausländerbehörde SÜW gebunden. Auch die Aussicht auf einen Arbeitsplatz für die Frau begründe nach der derzeitigen Gesetzeslage grundsätzlich kein Bleibe-recht, schrieb der Landrat. Abschließend versichert Seefeldt, dass ausländerrechtliche Zwangsmaßnahmen derzeit nicht geplant seien und frühestens dann in Erwägung gezogen würden, wenn eine freiwillige Ausreise endgültig abgelehnt werde. Eine freiwillige Ausreise könne finanziell gefördert werden. Unterdessen hat die Flüchtlingshelferin zur Abwendung einer Abschiebung auch einen Anwalt und den SPD-Landtagsabgeordneten Wolfgang Schwarz eingeschaltet. Auf den neuesten Stand der Dinge angesprochen, hat die Kreisverwaltung am 10. Januar der RHEINPFALZ in einer E-Mail mitgeteilt: Die Ausländerbehörde sei mit der Familie und der ehrenamtlichen Betreuerin in engem Austausch. Da die Duldung der Familie im Februar ende, sei die Familie aufgefordert, Integrationsbemühungen nachzuweisen, um über weitere Schritte entscheiden zu können. Entsprechende Unterlagen würden noch fehlen. Deshalb sei auch noch keine Entscheidung ergangen. Die Ausländerbehörde sehe die Bemühungen der Familie. Ein weiteres gemeinsames Gespräch seit Anfang Februar vorgesehen.

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