Kusel Offenbach-Hundheim: Ermittlungen nach Leichenfund eingestellt

Die Leiche des 45-Jährigen ohne festen Wohnsitz wurde obduziert, laut staatsanwaltschaft seien aber keinerlei Anzeichen für Frem
Die Leiche des 45-Jährigen ohne festen Wohnsitz wurde obduziert, laut staatsanwaltschaft seien aber keinerlei Anzeichen für Fremdverschulden festgestellt worden.

Nach dem Leichenfund am 10. Februar in der Schleuse des Wasserkraftwerks am Talbach in Offenbach-Hundheim hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern ihr Todesermittlungsverfahren eingestellt. Das hat Leitender Oberstaatsanwalt Udo Gehring auf RHEINPFALZ-Nachfrage mitgeteilt. Es seien keinerlei Anzeichen für Fremdverschulden festgestellt worden. Die Leiche des 45-Jährigen ohne festen Wohnsitz wurde obduziert, nach dem Gutachten der Rechtsmedizin sprechen die Befunde dafür, dass der Mann ertrunken ist. Ermittelt wurde auch im Umfeld des Mannes mit rumänischer Staatsangehörigkeit. Laut Gehring konnte aber nicht festgestellt werden, „unter welchen konkreten Umständen es zu dem Ertrinkungstod gekommen ist“. Wie berichtet, hatte der Betreiber bei Reinigungsarbeiten am Gatter des Wasserkraftwerks hinter der alten Mühle die Leiche des Mannes gefunden.

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