Kusel Nach Urteil wohl Feuer unterm heimischen Dach

Was trifft den Mann wohl härter? Die Bewährungsstrafe – oder der Zorn seiner Ehefrau? Es war jedenfalls ein schwarzer Tag für den 53-Jährigen. Der Kuseler Strafrichter verurteilte ihn wegen Betruges zu einem halben Jahr Freiheitsentzug. Die Frau hatte – am Morgen aus allen Wolken gefallen – neben ihrem Holden auf der Sünderbank sitzen müssen. Zwar erging für sie Freispruch. Doch die Schmach dürfte nachwirken.

„Ui, bei denen pfeift’s jetzt aber ganz gewaltig“, mutmaßte die Protokollführerin, als das Paar am Donnerstagmittag – noch wortlos – den Gerichtssaal verließ. Spätestens bei der Ankunft zu Hause in einem Dorf im südlichen Kreisgebiet dürfte an jenem Tag aber noch mächtig Feuer unterm Dach gewütet haben. Die Frau war dem Vernehmen nach fix und fertig, als sie früh morgens unter polizeilicher Aufsicht ins Amtsgerichts-Gebäude spazieren musste. Eine Polizeistreife hatte sie zu frühestmöglicher Stunde an ihrem Arbeitsplatz abgepasst, ihr dort die Rechtmäßigkeit des freiheitsentziehenden Eingriffs in ihr Grundrecht erläutert und sie zum Gericht „verschleppt“. Passiert war das auf richterliche Anordnung hin. Der Richter hatte die Frau zur Verhandlung polizeilich vorführen lassen, weil sie zu einem zuvor anberaumten Termin einfach nicht erschienen war. Die 39-Jährige hätte auch bei der neu angesetzten Verhandlung durch Abwesenheit geglänzt, wäre sie nicht von der Polizei zum Gericht chauffiert worden. „Ich wusste von nichts, habe nie eine Ladung bekommen“, beteuerte sie. Und das glaubten ihr auch alle Beteiligten. Der Grund dafür, dass sie von nichts wusste, der saß neben ihr. Denn auch der 53-Jährige war von der Polizei zum Gericht eskortiert worden. Offenbar hatte der Hausmann die amtlichen Schreiben einfach einkassiert und seiner berufstätigen Ehefrau verschwiegen, dass beide gemeinsam des Betrugs angeklagt und bereits zum zweiten Mal zur Verhandlung geladen sind. Bei der unvorhergesehenen Familienzusammenführung vor dem Kuseler Strafrichter wurde allerdings auch schnell klar, dass die Frau in die Sache wohl gar nicht verstrickt ist. Sie war ins Visier der Ermittler geraten, weil auf einem Konto mit ihrem Namen Geld aus unsauberen Geschäften eingegangen war. Ja, das könne durchaus sein. Ihr Mann sei verfügungsberechtigt und kümmere sich um die finanziellen Belange, sagte die Frau. Dass sie von nichts gewusst habe, bestätigte ihr Ehemann. Damit war der Frau der Freispruch vorzeitig sicher. Bei dem Mann sah die Sachlage allerdings ganz anders aus. Es steht sogar zu vermuten, dass die Frau nicht mal weiß, dass sie Tisch und Bett mit einem Betrüger teilt. Mehrmals schon ist der 53-Jährige verurteilt worden. Die einschlägigen Vorstrafen waren es denn auch, die den Vertreter der Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe fordern ließen. Die verhängten Geldstrafen hätten ihn ja offensichtlich kaum beeindruckt, er reite seine Masche fröhlich weiter, knurrte der Anklagevertreter. Zwei Fälle waren diesmal angeklagt. Wieder hatte der Mann mittels Kleinanzeigen im Internet Motorradzubehör angepriesen. Wieder hatte er Teile verkauft – diesmal Gabel und Kühler für insgesamt 790 Euro. Und wieder hatte er für das Geschäft Geld kassiert, die Teile jedoch nicht geliefert. So wortkarg der Mann neben seiner Frau saß, so fantasiereich hatte er in vorangegangenen Verhandlungen schon fabuliert, welch mannigfaltige Unwägbarkeiten des alltäglichen Daseins ihn daran gehindert hätten, die ordnungsgemäße Lieferung der versprochenen Ware auf den Weg zu bringen. Auch das Rücküberweisen hatte seltsamerweise nie geklappt. Am Donnerstag verhängte der Richter eine sechsmonatige Bewährungsstrafe. Und damit er die auch spürt, muss der Hausmann 300 Stunden abarbeiten.

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