Wiesbach „Wir brauchen das“: Gemeinde stimmt für Gefahrenverordnung

Die Gefahrenverordnung sieht auch eine Leinenpflicht für Hunde vor.
Die Gefahrenverordnung sieht auch eine Leinenpflicht für Hunde vor.

Derzeit wird die Gefahrenverordnung, die innerhalb der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land eingeführt werden soll, in den Räten kontrovers diskutiert. Mehrfach wurde sie schon abgelehnt. Die Wiesbacher sind dafür.

Stimmt mehr als die Hälfte der 17 Dörfer in der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land der Gefahrenverordnung zu, kommt sie für alle. Der Wiesbacher Bürgermeister Klaus Buchmann machte seinen Standpunkt vor der Diskussion im Rat deutlich: „Das Thema ist in den letzten Tagen sehr hochgekocht. Die RHEINPFALZ hat vom gesunden Menschenverstand geschrieben. Den spreche ich den allermeisten natürlich nicht ab.“ Doch einigen Wenigen, denen es egal ist, würden machen, was sie wollen. In der Regel habe die Gemeinde keine Mittel in der Hand, außer rechtlich dagegen vorzugehen. „Anzeigen und Zivilrecht kann man vergessen. Das ist sowieso unsinnig, das nimmt keiner an. Mit einer Gefahrenabwehrverordnung hätten wir wenigstens eine Handhabe“, machte Buchmann deutlich.

Weil die von der Verbandsgemeinde in Umlauf gebrachte Verordnung nur ein Muster des Gemeinde- und Städtebundes sei, bestehe bis zum Erlass noch die Möglichkeit zu entscheiden, was sie beinhalten soll und was nicht. „Ich war einer der elf Bürgermeister, die in der Bürgermeisterdienstbesprechung dafür gestimmt haben. Es wird auch alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Aber man hat in der Regel keine andere Handhabe“, schloss Buchmann seine Einführung.

Angepasste Verordnung gefordert

Nach Karl-Heinz Scharfenbergers Ansicht sei es ein großes Problem, dass es in der Verbandsgemeinde keine Hundemarken gibt. „Woher soll ich denn wissen, wem der Hund gehört, wenn er mich anfällt? Ich bin der Meinung, wir brauchen das.“ Markus Schmitt, Beigeordneter, widersprach: „Da steht ja auch was von Wasserflächen, die zweckentfremdet werden. Wenn die jungen Leute am Brunnen ihren Bierkasten ins Wasser stellen, ist das auch verboten.“ Buchmann konterte: „Da hat doch keiner was dagegen.“ Schmitt forderte, dass eine Verordnung den Bedürfnissen des Dorfes angepasst werden soll. „Das, was in der vorgelegten Verordnung drinsteht, geht deutlich darüber hinaus. Ich bin dagegen.“ Der Verordnung wurde, bei Schmitts Ablehnung und einer Enthaltung, zugestimmt.

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