Hornbach Was tun, wenn die Ampel ewig nicht grün wird?

Auf Dauerrot stand die Ampel für den Verkehr in Richtung Frankreich, während ...
Auf Dauerrot stand die Ampel für den Verkehr in Richtung Frankreich, während ...

Darf man durch eine rote Ampel fahren, wenn sie ewig nicht auf Grün springt? In Hornbach stellt sich derzeit diese Frage. Wir haben mit einem Experten gesprochen.

Seit mehreren Wochen laufen die Arbeiten am Hornbacher Stadttor. Künftig führt der Verkehr nur noch einspurig durch das Tor – ohne Ampel. Während der Bauphase, die noch bis ins Frühjahr dauern soll, wurde eine Baustellenampel aufgestellt. Schon mindestens drei Mal ist es vorgekommen, dass diese Ampel nicht das macht, wofür sie angeschafft wurde: den Verkehr zu regeln.

Vor zwei Wochen hatten beide Ampeln gelbes Dauerlicht angezeigt. Dies führte zu Verwirrung, da viele dachten, die Ampel schalte gleich auf Rot um, und man könne noch schnell „bei Orange“ durch das Tor brausen, obwohl ein Schild das Tempo auf zehn Kilometer pro Stunde begrenzt. Am Donnerstag hatte der Verkehr in Richtung Frankreich rotes Dauerlicht und die aus Frankreich kommenden Fahrer die ganze Zeit grün. An der roten Ampel stauten sich mehrere Fahrzeuge, während der Gegenverkehr durchfahren konnte, ohne zu warten. Es dauerte immer wieder Minuten, bis sich Fahrer trauten, trotz Rot zu fahren.

Was der Fachanwalt für Verkehrsrecht sagt

Die RHEINPFALZ hat nachgefragt, wie man sich in einem solchen Fall verhalten soll. Der Zweibrücker Rechtsanwalt Sven Weichel, Fachanwalt für Verkehrsrecht, gab Auskunft. Grundsätzlich, so Weichel, gebe es hier keine einheitliche Rechtsprechung. Allerdings müsse man auf alle Fälle bei einer roten Lichtzeichenanlage zuerst einmal warten. Minimum seien fünf Minuten. Wenn man dann bemerkt, die Ampel springt nicht um, dürfe man sich je nach Verkehrslage vorsichtig herantasten und fahren. Dies gelte dann auch in aller Regel nicht als Rotlichtverstoß. Eine Gefährdung Dritter müsse auf alle Fälle ausgeschlossen sein. Die Rechtslage sei in so einem Fall völlig kompliziert, aber dieses Vorgehen könne man so als Faustformel verstehen. Was die Haftung bei einem Unfall durch eine nachweislich defekte Ampel betrifft, da müsse auch geprüft werden, inwieweit möglicherweise ein Amtshaftungsanspruch gegenüber dem Land besteht, so Weichel.

Das Problem wurde zwischenzeitlich behoben, bis am Samstag eine dritte Variante zu sehen war: Die obere Ampel stand vom Nachmittag bis in die Abendstunden gleichzeitig auf Dauerrot und Dauergelb, wogegen die untere Ampel stundenlang den Status Dauerrot hatte.

... die Ampel Richtung Zweibrücken ständig Grün zeigte.
... die Ampel Richtung Zweibrücken ständig Grün zeigte.
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