Walshausen Nein zu Verordnung: „Es gäbe keinen Wegezoll bei der Kerwe mehr“

Sie haben abgestimmt.
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Auch im Walshauser Gemeinderat ist der Entwurf zur Gefahrenabwehrverordnung krachend durchgefallen.

„Ein Wahnsinnspamphlet“, kommentierte Gunther Veith am Dienstagabend im Walshauser Gemeinderat die Mustersatzung der Gefahrenabwehrverordnung. Und erklärte, es sei mitnichten die Verbandsgemeindeverwaltung, die die neue Satzung fordert. Vielmehr sei in einem Dorf in der Verbandsgemeinde nach einer Hundeleinenpflicht gefragt und daraufhin die Mustersatzung der Gefahrenabwehrverordnung aufgesetzt worden.

Die eigentliche Idee, Gassigänger im Dorf dazu zu verpflichten, ihren Hund an die Leine zu nehmen, kommt in der Mustersatzung nur am Rande vor. „Das sind drei Absätze über Hunde. Alles andere sind Einschränkungen, die überhaupt nicht nachvollziehbar sind“, sagte Veith. Etwa „Wildpinkeln“, Betteln, illegales Zelten, betrunkenes Gejohle und andere schlechte Manieren sind laut Gefahrenabwehrverordnung verboten. Der Walshauser Bürgermeister möchte wissen, wie man kontrollieren soll, wenn „jemand in die Hecke pinkelt oder an der Kerwe 50 Pfennig Wegezoll verlangt“. Zudem kämen viele Auswärtige ins Dorf: Woher, fragte Veith, sollen die von der Ge-fahrenabwehrverordnung wissen? „Vielleicht können wir ja Schilder aufstellen. Aber da bräuchten wir ja Mordsschilder, damit das da alles draufpasst.

„Ich habe es unterstrichen“

Letztlich stimmte der Walshauser Rat einstimmig gegen die Gefahrenabwehrverordnung – wie andere Räte in der Verbandsgemeinde das ebenfalls schon getan hatten. Zur Protokollführerin der Sitzung meinte Veith nach der Abstimmung: „Das ,Einstimmig’ kannst du bitte ganz groß reinschreiben.“ Die Antwort: „Ich habe es unterstrichen.“

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