Kreis Südwestpfalz „Mit Situation überfordert“

Der Jugendrichter beim Amtsgericht Pirmasens hat am Montag einen 20-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land wegen Körperverletzung eines heute dreijährigen Kindes verwarnt. Er muss an das Kind 1500 Euro bezahlen und die Kosten der als Nebenklägerin auftretenden Mutter des Kindes tragen. Der Mann bestreitet die Tat.

Der Pirmasenser Jugendrichter Mark Edrich zeigte sich überzeugt, dass der angeklagte 20-Jährige dem Kind an einem Wochenende im Januar die vielen roten Flecken am Körper und zwei Striemen auf der Wange zugefügt habe. Es lasse sich allerdings nicht nachvollziehen, wodurch diese verursacht wurden. Nach Auffassung einer Rechtsmedizinerin kommen festes Halten, Greifen beziehungsweise Schläge in Betracht. Edrich ging davon aus, dass der heute 20-Jährige mit der Situation überfordert war. Er hatte auf das Kind aufpassen sollen, während seine Mutter auf der Arbeit war, und es hatte einen Magen-Darm-Virus. Die Verletzungen stammten aus unterschiedlichen Altersstufen, aber nicht vom Hinfallen, hatte die Rechtsmedizinerin ausgeführt. Die am Körper seien älter als die unterm Auge und am rechten Ohr. Man könne die Verletzungen nicht aufspalten, wie es die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer getan hatte, und nur einen Teil ahnden, betonte Edrich. Dass das Kind misshandelt wurde und der Zeitraum stünden jedoch fest. Jugendrichter Mark Edrich hielt den heute 20-Jährigen für in der Entwicklung noch nicht so weit; der junge Mann sei daher „mit der Situation überfordert“. Er verurteilte ihn deshalb nach Jugendstrafrecht. Zugunsten des jungen Mannes habe gesprochen, dass er nicht vorbestraft ist und in einem Arbeitsverhältnis stehe, so Edrich. Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer 120 Sozialstunden und 1200 Euro an den Kinderschutzbund gefordert.

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