Kreis Südwestpfalz Keine Berufung, aber Klage eines Busunternehmens

Der Autobesitzer, der wegen hartnäckiger Asphaltspritzer gegen die Firma AS Asphaltsanierung geklagt hatte, geht nicht in Berufung, Das teilte der ihn vertretende Rechtsanwalt Christoph Westrich auf Nachfrage mit. Ende September zieht laut Westrich aber ein Busunternehmen mit mehreren beschädigten Bussen in der gleichen Sache vor Gericht.

Nach drei Jahren Verhandlungsdauer habe der Kläger nicht noch ein weiteres Berufungsverfahren abwarten wollen. „Wir gehen nicht in Berufung. Nicht, weil wir keine Erfolgsaussichten hätten, aber die Partei hat genug, sie haben die Lust verloren“, berichtete Westrich, der bei der Anwaltskanzlei Jakob und Latz in Neunkirchen arbeitet. Wie mehrfach berichtet, vertritt die Kanzlei die meisten Autofahrer, die gerichtlich gegen AS Asphaltsanierung vorgehen wollen. Zum Hintergrund: Im Spätsommer 2012 hatte das bei der Generali versicherte Unternehmen mehrere Straßen im Zweibrücker Land mit einer fehlerhaften Bitumen-Mischung saniert: zwischen Reifenberg und Battweiler, Rosenkopf und Käshofen sowie Großbundenbach und Oberauerbach. Der Asphalt fuhr sich schnell wieder ab, und der klebrige Belag blieb an den Autos haften. Die Generali hatte jedem betroffenen Autobesitzer Mitte 2013 pauschal 250 Euro zur Beseitigung der Schäden angeboten. Damals hatten sich laut Generali knapp 700 Halter gemeldet. Insgesamt ging es um 1500 Fahrzeuge. Die meisten nahmen die Pauschale an, 60 bis 65 Autobesitzer hielten sie für zu gering und schalteten einen Anwalt ein. (wir berichteten zuletzt am 5. Juli). Nach langen Streitigkeiten hatte das Landgericht Zweibrücken in einem Musterfall Anfang Juli entschieden, dass 250 Euro genug sind, um die Asphaltspritzer von einem Auto entfernen zu lassen. Laut Westrich entsprechen die 250 Euro dennoch nicht dem Vergleichsangebot der Generali: Denn es sei die Nettosumme. Wenn man die Mehrwertsteuer hinzuzählt, die bei einer Reparatur anfällt, komme man auf knapp 300 Euro. Außerdem bedeute das Urteil, dass das Gericht die Firma AS Asphaltsanierung als Schuldigen anerkennt. Das gelte solange, bis das Oberlandesgericht anders entscheide, wofür es zunächst mal ein Berufungsverfahren dort brauche. Westrich geht davon aus, dass mit dem Urteil auch die Haftungsfrage für die noch anhängigen Verfahren geklärt ist. Dort gehe es jetzt vor allem um die Höhe des Schadensersatzes. Dem Anwalt zufolge ruhen mindestens 50 Verfahren in derselben Sache noch. Beim nächsten Fall, der am 20. September verhandelt werde, sei der Kläger ein Busunternehmen. Dieser Fall ist laut Westrich mit dem eines einzelnen Autobesitzers nicht vergleichbar: Fünf Busse des Unternehmens seien durch die fehlerhafte Bitumenmischung beschädigt worden. „Wir haben in dieser Sache ein Vergleichsangebot gemacht“, sagte Westrich. Die andere Seite habe das Angebot aber nicht angenommen. Um wie viel Geld es dabei ging, will der Anwalt aus verfahrenstaktischen Gründen nicht sagen. Christoph Westrich weist darauf hin, dass die Geschädigten inzwischen bereits vier Jahre auf eine Klärung des Sachverhaltes warten. Es sei an der Zeit, offene Fragen endlich abschließend zu klären, betonte der Rechtsanwalt. |mefr

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