Kreis Südwestpfalz Jagdunfall: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Jäger

Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den über 70-jährigen Jäger aus dem Landkreis Kaiserslautern erhoben, der im August 2017 bei einer Drückjagd bei Bechhofen einen Treiber angeschossen und schwer verletzt hat. Das teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt gestern auf Anfrage mit.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jäger vor, bei der Treibjagd zwischen Bechhofen und Rosenkopf am 13. August „entgegen der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten seine geladene und entsicherte Waffe in Richtung Maisfeld gerichtet und schussbereit die Hand am Abzug gehalten zu haben, obwohl das Maisfeld für ihn nicht einsehbar war und sich sechs Treiber in dem Maisfeld befanden. Er betätigte sorgfaltswidrig den Abzug. Durch den Schuss wurde ein Treiber getroffen und schwer am Unterschenkel verletzt.“ Das Opfer musste mehrere Wochen im Krankenhaus verbringen und wurde mehrfach operiert. Außerdem wird der Mann nicht mehr seinen Beruf als Forstarbeiter ausüben können, wie er im Herbst im Gespräch mit der RHEINPFALZ erzählte (wir berichteten am 20. Oktober). Ob das Zweibrücker Amtsgericht den Fall vor Gericht verhandelt, hat es noch nicht entschieden. Ein Termin steht demnach auch noch nicht fest. Laut Oberstaatsanwältin Weingardt sieht Paragraf 229 des Strafgesetzbuches für fahrlässige Körperverletzung eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Sie verweist darauf, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, „wenn sie aufgrund des Ergebnisses der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung der Angeschuldigten wahrscheinlicher als ihr Freispruch ist“. Das sei aber weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung.

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