Pirmasens Griff zwischen die Beine nicht beweisbar

Am Bahnhof Hinterweidenthal stiegen Täter und Opfer aus. Die Frau lief dem Mann hinterher und filmte ihn.
Am Bahnhof Hinterweidenthal stiegen Täter und Opfer aus. Die Frau lief dem Mann hinterher und filmte ihn.

Mit einem Freispruch endete für einen 35-Jährigen am Mittwoch ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht Pirmasens wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung.

Eine heute 22-jährige Schülerin berichtete vor Gericht über ein unangenehmes Erlebnis, das sie am 23. Juni vergangenen Jahres in einem Regionalzug von Pirmasens nach Hinterweidenthal hatte. Sie sei allein im Abteil gesessen und habe ihre Füße auf die gegenüberliegende Sitzbank gelegt. Plötzlich habe sie eine Hand zwischen ihren Beinen gespürt. Sie sei aufgesprungen und habe gesehen, dass jemand unter der Sitzbank lag und nach oben gegriffen hatte. Der Mann sei dann ausgestiegen und sie hinterher und habe ihn gefilmt, wie er weglief.

Bloße Ähnlichkeit reicht nicht

Aber vor Gericht war sich die 22-Jährige nicht sicher, ob der Angeklagte der Grapscher war. Eine große Ähnlichkeit sei vorhanden, waren sich alle Beteiligten einig. Aber der Mann auf dem Video trug eine Mund-Nasen-Maske, so dass sein Gesicht nur teilweise zu sehen war. Außerdem wies der Verteidiger des Mannes darauf hin, dass seinem Mandanten ein Fingerglied fehle, dem Mann auf dem Video aber nicht.

Die bloße Ähnlichkeit des Angeklagten mit dem Mann auf dem Video reichten Staatsanwältin und Richterin nicht für eine Verurteilung. Zumal seine Hand anders aussieht. In Verdacht geraten war der 35-Jährige, weil er bereits wegen einer Sexualstraftat verurteilt worden war.

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