Kreis Südwestpfalz „Da muss die Frau liegen“

Im Prozess um die Tötung einer 29-jährigen Frau aus Nünschweiler sagten gestern zwei Beamte der Kriminalpolizei vor dem Zweibrücker Landgericht aus. Die Indizien, die sie bei ihren Ermittlungen zusammentragen haben, sprechen dafür, dass der Angeklagte seine von ihm getrennt lebende Frau an Pfingsten umgebracht hat. „Ein Zufallstäter scheidet aus“, sagte der Hauptermittler.

An den sieben vorausgegangenen Verhandlungstagen waren Zeugen aus dem Umfeld der Getöteten und des Angeklagten gehört worden, gestern präsentierten zwei Kriminalbeamte die Ergebnisse der Ermittlungen, die letztlich zur Verhaftung des Angeklagten am 27. Juni, 18 Tage nach dem Verschwinden der Frau, führten. Im Zentrum stand die Auswertung der Standortdaten des Mobiltelefons der Frau, die letztlich nicht nur zur Leiche führten, sondern auch den Todeszeitpunkt eingrenzen lassen. Nach der Beschlagnahmung der E-Mail-Konten der Getöteten erhielten die Ermittler Zugang zum Google-Benutzerkonto, über das sich die Aufenthaltsorte des nach wie vor verschwundenen Mobiltelefons rekonstruieren ließen. Am Pfingstmontag, 9. Juni, um 6.10 Uhr befand sich das Telefon der Getöteten für 17 Minuten in einem Waldstück bei Nünschweiler. „Da muss die Frau liegen“, sagte der hauptermittelnde Kriminalhauptkommissar. Mit seinem Kollegen fuhr er am Nachmittag des 17. Juni – an dem Tag lagen der Polizei die Daten vor – zu diesem Ort. Im Wald entdeckte der Kollege eine Stelle, „da war irgendwas anders, die Bodenfarbe, die Erde sah anders aus“, schilderte er seine Eindrücke. Weitere Polizisten kamen hinzu, einer habe mit seinen Arbeitshandschuhen zu graben begonnen. „Er war einen halben Meter tief, da hat man gesehen, da ist was. Zuerst sah man einen BH, dann hat man erkannt, dass da eine Person vergraben wurde“, berichtete der Beamte. Die Kriminaltechniker wurden hinzugezogen. Die Polizei geht davon aus, dass die Frau am Pfingstmontagmorgen nicht in ihrer Wohnung getötet wurde, die sie nach dem Discobesuch gegen 4 Uhr erreicht habe. Gegen 5.45 Uhr habe sich das Telefon für 23 Minuten am Ortsrand von Nünschweiler befunden, anschließend sei es zum späteren Fundort der Leiche gebracht worden. In diesem Zeitraum müsse sie getötet worden sein. Für die ermittelnden Beamten ist klar: Das etwa zwei mal zwei Meter große Erdloch muss vor der Tat ausgehoben worden sein, ein Punkt, der dafür spreche, dass die Tat geplant worden sei, sagte der Hauptermittler. Er nannte gestern Indizien, die dafür sprechen, dass der Angeklagte seine Frau getötet hat: An der weißen, mit Erde beschmutzten Arbeitshose der Frau hätten sich Blutspuren gefunden, die sowohl ihr als auch dem Mann zugeordnet werden konnten. An Einweghandschuhen am und im Altkleidercontainer hätten sich diese DNA-Spuren ebenfalls gefunden. Spuren des Angeklagten hätten sich auch im Auto der Getöteten gefunden. Die Polizei geht auch davon aus, dass der Mann den Wagen seiner Frau mit einem Zweitschlüssel gefahren ist. Dieser elektronische Schlüssel habe beim Entfernen aus dem Zündschloss einen Kilometerstand gespeichert, der nur um fünf Kilometer vom dem Stand beim Auffinden des Wagens abweiche, so der Beamte. „Wir gehen davon aus, dass für die Fahrt zum Ablegeort der Schlüssel der Frau benutzt worden ist“, bemerkte er. Fünf Kilometer würden der Wegstrecke zum Ablegeort der Leiche und wieder zurück zur Wohnung entsprechen, ergänzte er. Heute werden weitere Polizisten als Zeugen gehört.

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