Südwestpfalz Busfahrer soll Schulkind missbraucht haben

strafprozessordnung_dpa

Wegen zweifachen sexuellen Missbrauchs eines Kindes musste sich am Mittwoch ein 54-jähriger Busfahrer vor dem Jugendrichter verantworten. Er soll das Mädchen angefasst, geküsst und ihr „erklärungsbedürftige“ Nachrichten geschickt haben.

Laut Anklage soll der heute 54-Jährige im März/April 2018 einem damals 13-jährigen Mädchen aus dem Landkreis Südwestpfalz, das in seinem Linienbus mitfuhr, einen Zungenkuss gegeben und sie über der Kleidung im Schambereich gestreichelt haben. Ein anderes Mal soll er ihr unter der Kleidung an die nackte Brust gefasst haben. Gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Pirmasens legte der Mann Einspruch ein, nachdem er eine Bewährungsstrafe bereits bezahlt hatte.

Der Angeklagte erzählte am Mittwoch, er kenne das Mädchen seit ihrem dritten Lebensjahr. Sie sei oft in seinem Linienbus in die Schule im Landkreis gefahren und habe ihm erzählt, was sie bedrückt. Er habe ihr „väterliche Ratschläge gegeben“, sei „Vater-Ersatz“ gewesen, sagte der Mann. Dann habe sie sich verändert. Sie sei „nicht mehr so offenherzig“ gewesen, und er habe gehört, dass sie über andere Busfahrer „hergezogen“ sei. Sie habe ihn eifersüchtig machen wollen, indem sie mit anderen Busfahrern mitfuhr, vermutete der 54-Jährige als Grund dafür, dass sie ihn angezeigt hatte.

„Habe mir nichts dabei gedacht“

Schließlich räumte er ein, dass die 13-Jährige vor etwa zwei Jahren kurz auf seinem Schoß gesessen und er ihr einen „Fingerkuss“ gegeben habe. „Ich habe mir nichts dabei gedacht“, tat der 54-Jährige unschuldig.

Staatsanwalt Christian Heinekamp erläuterte dem Angeklagten, der Strafbefehl sei ein Angebot an ihn, um der jungen Zeugin eine Aussage vor Gericht zu ersparen. Dabei werde ein Geständnis strafmildernd gewertet. Das falle aber weg, wenn die Zeugin gehört werden müsste. Die Strafe würde dann höher ausfallen, auch eingestellte Taten könnten wieder aufgenommen werden, warnte Heinekamp. Aber der Angeklagte blieb dabei: „Ich habe keine Antwort, warum sie mich angezeigt hat.“

Dann sprach Jugendrichter Alexander Kolb den Whatsapp-Verlauf zwischen dem 54-Jährigen und dem Mädchen an. Der ist „erklärungsbedürftig vom Inhalt her. Das ist etwas seltsam“, sagte Kolb. Aber der Angeklagte blieb dabei, sie hätten sich „mal einen Kuss gegeben“. „Das ist so passiert“, sagte er. „Ich habe dich lieb, ich liebe dich“, habe er ihr nur geschrieben, weil er sie lange kennt, wiegelte der Mann ab.

„Brauche Rückhalt und Liebe“

Der Richter las aus den Whatsapp-Nachrichten vor, zum Beispiel: „Ich bin dabei, dich zu verlieren, brauche Rückhalt und Liebe.“ Oder: „Jeder Tag ohne dich ist ein verlorener Tag. Brauche dich. Habe dich extrem lieben gelernt.“ Viele Texte seien mit Sternchen, Herzchen, Schmetterlingen, Fröschen und anderen Emojis versehen, sagte Kolb. Er erläuterte dem Mann, dass er unter „väterlichen Gefühlen im Sinne von Ratschlägen“ etwas anderes verstehe, als in diesem Chat steht.

Nachdem sich der 54-Jährige mit seinem Verteidiger besprochen hatte, nahm er seinen Einspruch gegen den Strafbefehl mit Zustimmung des Staatsanwalts zurück, „um dem Mädchen eine Aussage zu ersparen“. In dem nun rechtskräftigen Strafbefehl war eine Bewährungsstrafe von acht Monaten ausgesprochen worden. Die Auflage von 500 Euro hatte der Mann bereits vor seinem Einspruch bezahlt.

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