Pirmasens Besitz jugendpornografischer Bilder bringt 26-Jährigem Bewährungsstrafe ein

amtsgericht4

Wegen Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte hat das Pirmasenser Schöffengericht am Donnerstag einen 26-jährigen Mann aus dem Landkreis zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt

Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken beschuldigte den Mann, im Januar 2022 eine kinderpornografische Bilddatei ins Internet hochgeladen zu haben. Außerdem sollen sich im Juni 2023 auf seinem Mobiltelefon mindestens 19 jungendpornografische Bilddateien befunden haben.

„Ich bekenne mich schuldig“, sagte der Angeklagte dazu. Er wisse nicht, warum er so etwas gemacht habe und wie die Dateien auf sein Handy kamen. Der Richter wies darauf hin, dass die angeklagte Menge nur ein minimaler Teil dessen sei, was auf seinem Handy gefunden wurde. Er habe es aber inzwischen mit einem neuen Medikament und einer neuen Dosierung unter Kontrolle, versicherte der 26-Jährige. Er leide unter einer psychischen Erkrankung und stehe unter gesetzlicher Betreuung.

Der Besitz der verbotenen Dateien sei „keine Lappalie“, betonte der Richter. Der Besitz einer kinderpornografischen Datei sei laut Gesetz ein Verbrechen und die Mindeststrafe sei ein Jahr, wies der Richter auf den gesetzlichen Rahmen hin. Da der Mann noch nicht vorbestraft war, eine Beschäftigung hat und einen geordneten Alltag mit Struktur, setzte das Gericht die Strafe zur Bewährung aus. Als Auflage muss er 600 Euro an den Pirmasenser Tierschutzverein zahlen und er erhielt einen Bewährungshelfer. Das Urteil ist rechtskräftig.

x