Pirmasens/Südwestpfalz Amtsgericht: Firmeneigentum steht in der Garage

Das Verfahren vor dem Pirmasenser Amtsgericht wurde eingestellt.
Das Verfahren vor dem Pirmasenser Amtsgericht wurde eingestellt.

Drei Geräte in einer Garage haben einen Mann vor das Pirmasenser Amtsgericht gebracht. Ob er aber die Geräte wirklich von seiner Firma gestohlen hat, und wem die Firma überhaupt gehört, das blieb auch nach der Verhandlung unklar.

Das Amtsgericht Pirmasens hat am Mittwoch das Strafverfahren gegen einen heute 68-jährigen Mann aus dem Landkreis Südwestpfalz gegen Geldauflage eingestellt. Es blieb einiges im Unklaren. Der Angeklagte war Angestellter mit weitgehenden Befugnissen in einer Firma in der Schuhbranche im Landkreis Südwestpfalz. Laut Anklage soll er irgendwann vor Ende September 2018 einen Gabelstapler, eine Kreissäge und eine Kaltkreissäge, die Eigentum der Firma waren, zu seinem Wohnhaus und einem nahen Aussiedlerhof gebracht haben. Den Besitz der Geräte soll er bestritten haben – auch in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht auf Herausgabe der Sachen. Der Gesamtwert der Maschinen soll 8000 Euro betragen.

Die Geschäftsführerin der Firma berichtete vor Gericht, wie es zur Anzeige kam: Sie und der Angeklagte hätten bis Juni 2018 eine Liebesbeziehung gehabt. Auf seinen Wunsch hin sei sie 2016 zu ihm in die Südwestpfalz gezogen und habe als Geschäftsführerin fungiert – aber nur auf dem Papier. Durch eine vorangegangene Insolvenz habe der heute 68-Jährige nicht nach außen als Geschäftsführer auftreten können, erläuterte die Zeugin. Formell sei der Angeklagte nur Angestellter der Firma gewesen. Wem die Firma gehörte, wer Gesellschafter war und welche Rechtsform sie hatte, das blieb alles ungeklärt.

Geräte wurden auf den Namen der Firma bestellt

Nach einer Zeit habe der Angeklagte ihr erklärt, er könne die Firma jetzt wieder selbst führen. Da habe sie beschlossen, die Firma aufzulösen, und habe dazu das Firmenvermögen verkaufen wollen, sagte die Zeugin. Im Verzeichnis des Anlagevermögens habe sie Positionen gefunden, die sich in den Privaträumen des 68-Jährigen befunden hätten – mehr als die drei Maschinen, um die es in der Anklage geht. Sie habe ihn vor dem Arbeitsgericht auf Herausgabe verklagt und eine Hausdurchsuchung bei ihm veranlasst.

Auf Nachfrage erläuterte die Frau: Laut Anlagevermögen sei der Stapler bereits 2015 oder 2016, als sie noch nicht Geschäftsführerin war, vom Angeklagten auf den Namen der Firma bestellt und bezahlt worden. Die Sachen hätten aber von Anfang an in der Garage des von ihnen beiden bewohnten Hauses gestanden. Den Besitz habe er erstmals im Juli 2021 in einem Schriftsatz ans Arbeitsgericht geleugnet. Angesprochen habe sie ihn auf seine mutmaßliche Lüge nicht: „Das hat keinen Zweck“, sagte sie.

Verfahren wird eingestellt

Der Verteidiger des Mannes erklärte hingegen, die von der Polizei gefundene Kreissäge sei eine ältere und habe mit der Firma nichts zu tun. Aber um die Angelegenheit zu befrieden, werde sie an die Firma herausgegeben. Das sei in einem Vergleich vor dem Landesarbeitsgericht vereinbart worden. Im Übrigen habe die Frau private Sachen des 68-Jährigen veräußert: „Das ist nicht schön“, sagte er. Die Richterin fügte an, dass die Maschinen nicht hätten beschlagnahmt werden können, da sie zu groß gewesen seien. Sie seien in der Garage des Angeklagten verblieben.

Der Verteidiger meinte zudem, die behauptete Unterschlagung sei verjährt. Hingegen war der Staatsanwalt der Auffassung, dass die „Manifestation der Zueignung“ – so die Juristensprache – und damit die Unterschlagung erst erfolgt sei, als der Mann den Besitz gegenüber der Firma geleugnet habe. Dass er die Sachen in seiner Garage hatte, darin sei noch keine „Zueignung“ zu sehen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft stellte das Amtsgericht das Strafverfahren gegen den Rentner vorläufig ein. Wenn er 600 Euro an den Pfälzischen Verein für soziale Rechtspflege bezahlt hat, wird das Verfahren endgültig eingestellt.

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