Pirmasens 57-Jähriger wegen Besitzes von Nunchakus verurteilt

Der Angeklagte gab an, die Würgehölzer seien Imitate für Trainingszwecke.
Der Angeklagte gab an, die Würgehölzer seien Imitate für Trainingszwecke.

Weil er zwei Nunchakus, so genannte Würgehölzer, besaß, verurteilte das Amtsgericht Pirmasens am Mittwoch einen 57-jährigen Mann wegen fahrlässigen Waffenbesitzes zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à zehn Euro, also zu 600 Euro. Der Mann erhob schwere Vorwürfe.

Im August 2022 hatte die Polizei bei einer Durchsuchung des Hauses des Mannes im Landkreis Südwestpfalz im Regal in einem Trainingsraum zwei Nunchakus gefunden und sichergestellt. Außerdem fand sie einen Degen, ein Samurai-Schwert und zwei weitere japanische Schwerter, die aber nicht Gegenstand der Anklage waren.

Der 57-Jährige bezeichnete die Durchsuchung und den Fund als „nicht rechtmäßig“. Es habe keine Veranlassung für die Durchsuchung gegeben, behauptete er. Ihm seien weder Durchsuchungsbeschluss noch Beweise vorgelegt worden, die die Durchsuchung rechtfertigen würden. Die beiden Nunchakus seien ihm „entwendet“ worden. Die Polizei sei in sein Haus eingedrungen, hätte die Tür kaputt gemacht – wie Diebe, ohne Grund nach Artikel 13 Grundgesetz, klagte er.

Angeklagter bezeichnet Polizei als „korrupt“

Er habe ein „Recht auf Privatsphäre in seinem Haus“. Unter der Hand habe er erfahren, er sei ein „angeblich rechtsradikaler Terrorist, der versuche die Polizei umzubringen“, ereiferte er sich. „Der Grund für die Durchsuchung war eine Lüge“, sagte der 57-Jährige und bezeichnete die Polizei und insbesondere den als Zeugen geladenen Polizisten als korrupt.

Der genannte Beamte erläuterte, dass die Strafanzeige aus der Nachbarschaft gekommen sei, mit der der Angeklagte im Clinch liege. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft habe das Amtsgericht Zweibrücken einen Durchsuchungsbeschluss erlassen. Die Polizei habe mehrmals bei dem Angeklagten geläutet und schließlich mit einem Schlüsseldienst die Tür öffnen lassen. Den Mann hätten sie schlafend vorgefunden, geweckt, ihm den Beschluss eröffnet und ihn belehrt. Aber der habe die Formulare nicht entgegennehmen wollen und ihn beleidigt, berichtete der Polizist. Durchsuchungsbeschluss und Asservatenverzeichnis hätten sie deshalb auf ein Regal im Trainingsraum gelegt.

Gutachten bescheinigt, dass es sich um Waffen handelt

Der Angeklagte behauptete außerdem, bei den beiden Nunchakus handele es sich nicht um „Würgehölzer“, sondern um „Schlaghölzer“, die auch an Kinder verkauft würden. Die Hölzer habe er 2009 in London gekauft. Zudem handele es sich nicht um „Waffen“ im Sinne des Gesetzes. Vielmehr seien es „Imitate zu Trainingszwecken“ für Kung Fu. Letzteres sei auch kein Kampfsport, sondern eine Philosophie. Er sei ein „Verfechter des Friedens“ und ausgebildeter Kung Fu-Lehrer.

Die fraglichen Hölzer seien aus Schaumstoff und weich, damit könne man nicht verletzen, behauptete der Angeklagte weiter. Der Polizist sagte hingegen, es sei nichts Weiches gewesen. Ein Gutachten des Landeskriminalamtes Mainz hatte festgestellt, es seien „zwei starre Stäbe, die an einem Ende verbunden sind“. Es seien „Würgehölzer, die bei fernöstlichen Kampfkünsten verwendet“ und unter das Waffengesetz fallen würden. Für deren Besitz sei eine Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes nötig.

Angeklagter fordert neues Gutachten

Aber der Angeklagte blieb bei seiner Auffassung und forderte ein neues Gutachten. Der Waffen-Experte habe keine Ahnung, war seine Begründung. Dieses Ansinnen lehnte das Gericht aber ab. Der Richterin bot er an: „Wenn sie auf die Anklage verzichten, verzichte ich auf die Rückgabe der Nunchakus.“ Das Gericht zog die beiden Nunchakus schließlich in seinem Urteil ein.

Die Richterin glaubte dem Mann, dass er überzeugt ist, dass es sich um zulässige Gegenstände handelt. Deshalb gehe der Vorwurf nur auf Fahrlässigkeit. Aber er hätte sich informieren müssen, betonte sie. Im Hinblick auf seine Einkommensverhältnisse setzte sie die Tagessatzhöhe nur auf zehn Euro fest, statt auf 30 Euro wie im Strafbefehl. Damit ersparte sich der Mann immerhin 1200 Euro. Allerdings kommen noch die Kosten hinzu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Am Ende der Verhandlung wollte der 57-Jährige noch wissen, wo er Korruption anzeigen könne. „Nicht bei Gericht“, machte ihm die Richterin klar.

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