Annweiler Stadtrat will Chrupalla-Auftritt verhindern: AfD kündigt Widerstand an

Die Fraktionsvorsitzenden der AfD im Bundestag: Tino Chrupalla und Alice Weidel.
Die Fraktionsvorsitzenden der AfD im Bundestag: Tino Chrupalla und Alice Weidel.

Annweiler will einen Auftritt von AfD-Chef Tino Chrupalla verhindern. Die Partei hat nun angekündigt, mit allen Mitteln dagegen vorzugehen.

Der vergangene Mittwoch war für Stadtbürgermeister Benjamin Seyfried eine „Sternstunde“ des Annweilerer Stadtrats. Es war der Abend, als das Gremium in großer Geschlossenheit eine Entscheidung traf, um sich gegen Feinde der Demokratie zu Wehr zu setzen, selbst wenn es sich damit auf rechtlich wackelige Beine begibt. Die Stadt will der AfD für ihren „Bürgerdialog“ mit Bundesvorsitzendem Tino Chrupalla am 23. März in ihrer „guten Stube“ keine Bühne bieten und hat beschlossen, den Mietvertrag zu kündigen.

Der Annweiler Stadtrat hatte in großer Geschlossenheit für die Absage an die AfD gestimmt.
Der Annweiler Stadtrat hatte in großer Geschlossenheit für die Absage an die AfD gestimmt.

Dass der rechtspopulistischen Partei überhaupt der Stadtsaal vermietet wurde, liege an der bisherigen Gleichbehandlung der im Stadtrat vertretenen Parteien bei Anfragen für den Hohenstaufensaal, erklärt Seyfried. Doch die AfD habe längst den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen, begründeten SPD und Grüne ihren Vorstoß. „Diese Partei hier aufmarschieren zu lassen, ist nicht tolerierbar“, machte SPD-Fraktionsvorsitzender Hans-Erich Sobiesinsky deutlich, dass es an der Zeit sei, Widerstand zu leisten.

AfD-Bundestagsfraktion meldet sich zu Wort

Widerstand leisten will auch die AfD. Die Bundestagsfraktion hat am Donnerstag angekündigt, gegen die geplante Kündigung vorzugehen. Denn die Stadt verstoße damit „gegen das Neutralitätsgebot des Staats und die Chancengleichheit von Parteien“, hält Andreas Bleck, Sprecher der Landesgruppe Rheinland-Pfalz/Saarland der AfD-Bundestagsfraktion, vor. Ob das Parteiengesetz zur Gleichbehandlung für diesen Fall überhaupt anwendbar ist, sei noch offen, entgegnet Seyfried. „Nach meiner Ansicht befinden wir uns hier im Zivilrecht, in dem ganz normal eine Kündigung möglich ist.“ Wenn eine Partei den Saal anmiete und sich dabei nicht explizit auf das Parteiengesetz berufe – etwa bei einer Versammlung mit Listenaufstellung –, „dann ist das für mich eine private Veranstaltung“.

AfD-Landessprecher Bleck hingegen sieht in dem Schritt „antidemokratische und ungesetzliche Mittel“, die „Ausdruck der völligen Hilflosigkeit und Ohnmacht des Parteienkartells“ seien. Antidemokratisch war der Beschluss nicht, der Stadtrat hat darüber abgestimmt und sich mit 17 Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen und einer Nein-Stimme der AfD dafür entschieden. Über die Rechtsgültigkeit wird gerade an anderer Stelle befunden. Stadt und Verbandsgemeinde haben den Gemeinde- und Städtebund und die Kommunalaufsicht zurate gezogen, um eine Rechtsbewertung abzugeben. Auch andere Gründe könnten für eine Kündigung herangezogen werden, etwa wenn zu erwarten wäre, dass die öffentliche Sicherheit bei oder am Rande der Veranstaltung nicht zu gewährleisten ist. Am Donnerstagabend hat sich etwas in der Sache getan, dass Seyfried aber erst öffentlich bekannt geben will, wenn die Beteiligten informiert sind.

Ultima Ratio Verwaltungsgericht

Sollten die Instanzen zu dem Schluss kommen, dass der Beschluss rechtswidrig ist, würde er zurück an den Stadtrat gehen. „Dann müssen wir gucken, ob wir ihn aufheben oder darauf beharren.“ Wenn die Rückmeldung käme, dass die Rechtslage unklar sei, „dann ziehen wir die Kündigung durch“, so Seyfried. Und die Stadt würde als Ultima Ratio auch bis vor Gericht gehen, kündigt er an. Das wäre dann wohl auch nötig. Denn die AfD-Bundestagsfraktion macht in einer Pressemitteilung nun deutlich, mit allen Mitteln gegen die geplante Kündigung vorgehen zu wollen. „Wir sind uns sicher, dass wir notfalls auch eine juristische Auseinandersetzung vor dem Verwaltungsgericht gewinnen werden“, so Bleck.

Andreas Bleck kündigt im Namen der AfD-Bundestagsfraktion rechtliche Schritte gegen die Kündigung an.
Andreas Bleck kündigt im Namen der AfD-Bundestagsfraktion rechtliche Schritte gegen die Kündigung an.

Unabhängig davon, wie die Sache ausgehen wird, habe sich der Beschluss des Stadtrats gelohnt, findet Seyfried. Um einen öffentlichen Diskurs und ein Bewusstsein dafür zu schaffen, welche Gesinnungshaltung diese Partei vertritt, deren Bundeschef in Annweiler auftreten soll. Die AfD wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft und beobachtet. Und selbst wenn die Veranstaltung nicht abwendbar wäre, ist sich Seyfried sicher, dass dann zahlreiche Menschen nach Annweiler kommen würden, um ein Zeichen für Demokratie und Vielfalt zu setzen. Wie die zweite Stadtbeigeordnete Anna Botham-Edighoffer am Rande der Stadtratsitzung sagte, laufen bereits Vorbereitungen für eine Demo.

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