Kreis Südliche Weinstraße Sorge um die Wohnqualität

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Ortsgemeinderat Herxheim den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans „Nord-Nordwest“ gefasst (RHEINPFALZ vom 19. Juli). Hintergrund war ein Antrag der Firma Löffel Fenster und Fassaden, die auf ihrem Betriebsgelände eine neue Fertigungshalle errichten will. Gegen die Pläne regt sich Widerstand bei den Anwohnern des nahen Sebastiansrings, denen die Firma Löffel ziemlich nah auf die Pelle rücken würde.

Bereits im Rat hatten SPD und Grüne Kritik an den Plänen geäußert. Der Bebauungsplan „Nord-Nordwest“ war erst im Februar 2013 beschlossen worden. Damals war eine Bebauungsgrenze von zwölf Metern festgelegt worden. Die Firma Löffel möchte nun eine 100 Meter lange und 25 Meter breite Halle für die Fertigung von Kunststofffenstern auf ihrem Gelände errichten. Dadurch würde sich die westliche Baugrenze auf ihrem Gelände von zwölf auf drei Meter reduzieren, Leidtragende wären die Bewohner des Sebastiansrings. Diese befürchten, dass sie künftig von ihren Terrassen aus auf eine 5,50 Meter hohe Industriehalle blicken müssen. 70 Anwohner haben sich nun zusammengetan und die Aktionsgemeinschaft „Gesund leben in Herxheim“ gegründet, wie deren Sprecher Patricia und Hubert Niederer informieren. Die Aktionsgemeinschaft (AG) hat sich in dieser Woche in einem offenen Brief an Ortsbürgermeister Franz-Ludwig Trauth und den Ortsgemeinderat gewandt. Da der derzeit gültige Bebauungsplan der Firma Löffel auf der noch nicht bebauten Fläche die Errichtung von Gebäuden bis zu einem Abstand von zwölf Metern zur westlichen Grundstücksgrenze erlaube, habe das Unternehmen ausreichend Platz, um seine Erweiterungswünsche zu realisieren, meint die AG. „Durch eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes ergeben sich für die Anwohner unzumutbare Beeinträchtigungen ihrer Wohnqualität durch verminderte Sonneneinstrahlung, Lärmbelästigung und Geruchsbelästigung. Damit einhergehend ergeben sich für die Immobilien im Sebastiansring erhebliche Wertminderungen“, kritisieren die Anwohner. Die Häuser im Sebastiansring wurden im Zeitraum von 1992 bis 1995 gebaut. Damals habe für das nun in Frage stehende Grundstück weder ein Bebauungsplan existiert noch sei die Fläche im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen gewesen. „Insofern konnte mit der Errichtung einer Industrieproduktionshalle in unmittelbarer Nähe der Wohnhäuser damals nicht gerechnet werden“, schreiben die Anwohner. Dementsprechend habe es auch keinerlei Unterschiede der Baugrundpreise zwischen reinem Wohngebiet (Westseite Sebastiansring) und Mischgebiet (Ostseite Sebastiansring) gegeben. Die Vertreter der AG erinnern daran, dass die Planer vor eineinhalb Jahren festgestellt haben, dass eine Erweiterung des Industriegebietes nach Süd-Westen zu unzumutbaren Lärmbelästigungen der angrenzenden Wohn- und Mischgebiete führen und somit städtebauliche Konflikte erzeugen würde. „Es ist für uns nicht erkennbar, weshalb diese Aussagen nun nicht mehr gelten sollen“, betonen Patricia Niederer und Alexandra Bullinger, die im Namen der AG den Brief verfasst haben. Die Vertreter der Aktionsgemeinschaft erinnern weiter daran, dass der Firma Löffel im Jahr 1993 bei der Errichtung des Verwaltungsgebäudes die Auflage gemacht worden sei, im westlichen Teil des Grundstückes einen Grünstreifen von fünf bis sechs Metern Breite zu errichten und diesen mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Auf diesen Grünstreifen wurde im Bebauungsplan ausdrücklich Bezug genommen. Unter anderem stehe dort zu lesen, dass die Lücken in den Hecken geschlossen und die vorhandenen Hecken erhalten werden sollen. „Diese Pufferzone ist aus unserer Sicht unabdingbar“, schreibt die AG. Sie verweist weiter darauf, dass in den Hecken mittlerweile Vogelarten und Fledermäuse heimisch geworden seien. Insofern sei der Grünstreifen ökologisch als besonders wertvoll einzustufen. Am 4. August gab es im Rathaus einen Erörterungstermin. Mit dessen Ergebnis sind die Betroffenen nicht zufrieden. Zentrale Fragen seien dabei unbeantwortet geblieben, kritisiert die AG. Etwa die Frage, wie der Brandschutz der geplanten Halle von der Westseite her gewährleistet werden könne. Oder: Wie wird die neu zu versiegelnde Fläche von rund 2500 Quadratmetern entwässert? Diesbezüglich habe sich die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt bereits bei der Erstellung des Bebauungsplans kritisch geäußert. Außerdem sei die Frage noch offen, wie der zu erwartende zunehmende Lieferverkehr gelenkt werden soll. „In Anbetracht des Umfangs der geplanten Produktionshalle und der dadurch zu erwartenden Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Umwelt haben wir erhebliche Zweifel, ob die Änderung des Bebauungsplanes im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens rechtlich zulässig ist“, lautet das Fazit der Aktionsgemeinschaft. Die Änderung des Bebauungsplanes soll zunächst im Bauausschuss beraten werden. Anschließend wird sich wieder der Ortsgemeinderat damit beschäftigen. (jpa)

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