Kreis Südliche Weinstraße Selbstversuch mit Selbstgebranntem

Fahren unter erheblichem Alkoholeinfluss, ohne Führerschein und Fahrerflucht wurden einem 50-jährigen Bauarbeiter vor dem Amtsgericht Bad Bergzabern vorgeworfen. Doch das war nicht alles. In der zweiten Anklage soll er einer Frau den Mund zugehalten, sie übel beschimpft und ihrem Freund gedroht haben, ihn umzubringen.

„Sie haben uns noch gefehlt mit Ihren Fähigkeiten“, war das Fazit von Richter Christoph Sommer, nachdem der Angeklagte, der sich selbst verteidigt hatte, wortgewandt und in gutem Deutsch seinen Lebenslauf und die Umstände der Fahrerflucht und seines Alkoholpegels von 2,5 Promille erklärt hatte. Er sei rumänischer Staatsbürger, verheiratet und habe einen 26-jährigen Sohn. 1988 habe er Abitur gemacht, danach eine Ausbildung bei der Bundesbahn in Rumänien. In den 90er-Jahren sei die Familie nach Deutschland geflohen. Er arbeite als Bauarbeiter bei einer kleinen Firma, wenn diese Arbeit habe, deshalb habe er auch eine Wohnung in der Südpfalz, erklärte der Angeklagte, der für den Gerichtstermin aus Rumänien angereist war. Seine Frau sei wieder in seinem Heimatland und verdiene als Arztassistentin 600 Euro im Monat. Sein Einkommen belaufe sich auf rund 1500 Euro, aber nur, wenn er den ganzen Monat arbeiten könne. Dass er seit vier Jahren keinen Führerschein mehr besitzt, weil der ihm in Rumänien entzogen wurde, gab er unumwunden zu. Auch dass er an besagtem Tag gefahren sei, weil er einen Krankenbesuch machen wollte. „Es war das Auto eines Freundes, der wollte nicht fahren, weil er zu viel getrunken hatte“, so der Angeklagte. Er selbst habe um 12 Uhr mittags zwei Bier getrunken und sei dann gefahren. Dem Geschädigten habe er eine Delle ins Auto gefahren, so „groß wie ein Brillenglas“. Dieser habe 1500 Euro von ihm verlangt, man habe die Personalien ausgetauscht, dann sei er weggefahren, war seine Erklärung zum Tatvorwurf der Fahrerflucht. Getrunken habe er erst zu Hause, mehr als einen halben Liter selbst gebrannten Pflaumenschnaps aus Rumänien, der habe 40 bis 60 Prozent. Diese Pflaumensorte gebe es in Deutschland gar nicht. Dann habe die Polizei vor der Tür gestanden. „Sie saufen immer, mit 2,5 Promille standen Sie da wie eine rumänische Eiche, der Arzt hat zunächst weit weniger geschätzt“, diagnostizierte Richter Sommer. Der Angeklagte behauptete, dass er es in einem „Selbsttest“ schon zu vier Promille gebracht habe. Woher er das wisse, wollte Sommer wissen. Er habe sich einen Alkotest gekauft, lautete die Antwort. Auch in der zweiten Anklage ging es um Alkohol. Eine verrußte Sektflasche, die er zu einer Bekannten mitgebracht hatte, war der Anlass für die Frau, ihn zu beschuldigen. Er habe die Flasche aus einem abgebrannten Getränkemarkt geklaut, hatte die Frau angeblich behauptet. „Es ist eine sehr große Lüge“, so der Angeklagte. Auch habe er die Frau nicht beleidigt, ihr auch nicht den Mund zugehalten oder gedroht, ihren Freund umzubringen. „Sie ist immer betrunken“, schilderte er eine „schillernde Persönlichkeit“, die dem Gericht bekannt ist. „Das Straßenverkehrsdelikt ist gewichtiger, da müssen wir erst sehen, was stimmt und was nicht“, war die Schlussfolgerung des Richters nach den Einlassungen des Angeklagten. Wann die Verhandlung fortgesetzt wird, steht noch nicht fest. |pfn

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