Kreis Südliche Weinstraße Glas nach Bedienung geworfen

Alkohol und Spielautomaten waren offensichtlich die ungute Mischung, die einen 51-Jährigen aus der Südpfalz wegen Beleidigung und versuchter schwerer Körperverletzung vor das Amtsgericht Bad Bergzabern brachten. „Sie haben hanebüchenen Unsinn erzählt, sie gehören nicht an einen Spielautomaten“, gab Richter Christoph Sommer dem Angeklagten nach dem Urteil von 90 Tagessätzen à 25 Euro mit auf den Weg.

In der Tat unterschied sich die Aussage des Angeklagten deutlich von denen der vier Zeugen. Der gelernte Maurer soll in einer Gaststätte in Bad Bergzabern die Bedienung mit den Worten „Du fette Sau, ich zahle nichts“ beleidigt und ein großes Schnapsglas nach ihr geworfen haben, das sie nur kapp verfehlt hat, warf ihm Oberamtsanwalt Bertram Calletsch in der Anklage vor. Er habe in dem Lokal nicht unerhebliche Geldbeträge an den Automaten verspielt, schilderte der Angeklagte das Geschehen. Der Besitzer und die Bedienung hätten mitbekommen, dass er gewonnen habe und ihn animiert, eine Runde auszugeben. Bezahlt habe er immer dann, wenn er seine Bestellung bekommen habe, denn in diesem Lokal sei auch Betrug im Spiel, es würden mehr Striche auf dem Deckel gemacht, als konsumiert wurde, so der aus gesundheitlichen Gründen seit 2013 arbeitslose Mann mit einem Einkommen von rund 1100 Euro. Als er habe gehen wollen, habe er angeblich noch eine Rechnung offen gehabt, was aber nicht gestimmt habe. Auch habe er weder „fette Sau“ gesagt noch die Bedienung am Oberarm gepackt. „Dann habe ich vom Wirt eins auf die Zwölf bekommen und war weg“, schilderte der Mann das Geschehen um die in seinen Augen ungerechtfertigte Rechnung. „Ich wurde bös’ vermöbelt, alle Kronen waren kaputt und ich hatte viele Hämatome“, sagte er aus. Rund 1000 Euro habe er am Ende des Tages in der Hosentasche und im Geldbeutel gehabt, die 600 Euro im Geldbeutel seien nach dem Verlassen des Lokals weg gewesen. Als „leicht gasig“ beschrieb er seinen Zustand auf Nachfrage von Richter Sommer. „Je mehr er getrunken hatte, desto auffälliger wurde er“, sagte eine Zeugin aus, die an diesem Abend vor fast genau einem Jahr ebenfalls in der Gaststätte war. Er habe nicht immer gleich bezahlt, wenn er ein Getränk bekommen habe, „fette Sau“ gesagt und das Glas gegen die Bedienung geworfen, war sich die Frau sicher. „Das Glas ging haarscharf an ihrem Gesicht vorbei“, schilderte die Zeugin die Tat. Außerdem sei der Angeklagte deshalb ausfällig geworden, weil er sein ganzes Geld verzockt hatte. „Er war mittags schon mal da und hat verloren. Er kam dann abends noch mal mit frischem Geld“, sagte der Wirt aus. 500 Euro habe er gewonnen und dann wohl alles wieder an drei Automaten verspielt. „Man kann mit dem Einsatz von einem Euro in der Stunde 80 Euro verspielen“, klärte der Wirt das Gericht auf. Der Mann sei um zirka 18 Uhr wieder gekommen und habe bis ungefähr Mitternacht gespielt. Als es um die Rechnung von 62 Euro gegangen sei, habe er sich geweigert, die Bedienung beschimpft, sie angefasst und das Glas geworfen, so der Wirt. Auch dass er selbst körperlich eingegriffen habe, gab er zu. „Er hat sich gewehrt, hatte aber keine Chance“, so der Wirt, deswegen war er wegen Körperverletzung angeklagt worden, das Verfahren wurde eingestellt. Übereinstimmend sagten Wirt und Bedienung aus, dass der Angeklagte mit seinem Auto weggefahren sei. Als Beweis für den Alkoholkonsum lag die Rechnung vor, auf der unter anderem acht Weinschorle aufgeschrieben worden waren. „Das sind rund drei Liter Alkohol“, hieß es. „Was ihn an diesem Tag geritten hat, wissen wir nicht“, stellte Christoph Sommer in der Urteilsbegründung fest. Normalerweise habe er eine Freiheitsstrafe zu erwarten, denn es sei dem Zufall zu verdanken gewesen, dass er mit dem Glas nicht getroffen habe. In diesem Fall wolle er dennoch dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgen. „Das natürliche Gefühl, dass das nicht gut war, hat sich bei Ihnen nicht eingestellt, es wäre anders gekommen, wenn Sie zugegeben hätten, dass Sie Scheiße gebaut haben“, konstatierte Sommer.

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