Landau / SÜW
Einzelhändler nach 2G zu Kontrollen und Umsatzverlusten
Im „Franz Josef“ in Herxheim müssen Genesene und Geimpfte mal einen Schnelltest vorzeigen, mal nicht. Je nachdem, ob sie in den mit einem Café kombinierten Dekoladen oder in das benachbarte für Damen eingerichtete Bekleidungsgeschäft eintreten. Wird der Cappuccino vor Ort genossen, müssen sie einen Test gemacht haben. Im Modebereich können Frauen hingegen spontan nach Kleidungsstücken Ausschau halten. Das berichtet Jacob Schnurr, Manager des Kaffeehauses, sein Vater Franz-Josef ist Geschäftsführer des Unternehmens, das wegen der Neuregelungen im Land Umsatzrückgänge befürchtet.
Dass bei Einzelhändlern Einnahmen durch die neu geltende 2G-Regel weggebrochen sind, hat der Handelsverband Deutschland bereits ermittelt. „Die Auswirkungen sind regional unterschiedlich“, sagt Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Mitte. Eine Umfrage in der Pfalz habe ergeben, dass zwischen dem ersten und dem zweiten Adventswochenende die Umsätze bei Einzelhändlern um knapp 40 Prozent zurückgegangen sind im Vergleich zu vor der Gültigkeit der Neuregelung. „Um ein genaueres Bild von der Situation zu erhalten, werden wir noch weitere Umfragen machen“, kündigt Scherer an.
Investitionen in Höhe eines fünfstelligen Betrages
Für den gastronomischen Bereich in dem Herxheimer Geschäft, wo für Gäste neben Kuchen auch ein Frühstücksangebot und kleine Gerichte bereitgehalten werden, rechnet Schnurr nach zahlreichen Stornierungen mit deutlichen Einnahmeverlusten. Zumal gerade Kundinnen des Bekleidungsgeschäfts sich nicht selten nebenan einen Kaffee gönnen. Diese Möglichkeit bleibt ihnen verwehrt. Es sei denn, sie haben für andere Zwecke einen tagesaktuellen Schnelltest gemacht, den sie verwenden können.
Jacob Schnurr kann nachvollziehen, dass man sonst den Aufwand scheut. In einer Zeit, in der die Teststationen oft überlaufen seien. Somit würde sich die jüngst getätigte Investition des Betriebs, die sich in einem mittleren fünfstelligen Bereich bewegt, erst mit der Zeit rentieren. Die Ausgaben seien getätigt worden, um den Laden neu zu strukturieren und das Sortiment im Bekleidungshaus zu erweitern. Damit soll der seit 2014 bestehende Laden mit seinen 15 Mitarbeitern gestärkt werden.
Einlasskontrollen oder Stichproben?
Nach Angaben von Steffen Jost vom Modehaus Jost in Landau kann derzeit nur schwer abgeschätzt werden, wie sich die Neuregelung für den Einzelhandel auf die Umsatzzahlen auswirkt. Das Ganze müsse sich erst einspielen. „Allerdings sind die Kunden wegen der unterschiedlichen Regeln verunsichert, was wir gerade in der Weihnachtszeit nicht gebrauchen können“, teilt der Unternehmer mit.
Diese Unsicherheit liege auch an den unterschiedlichen Vorgaben in den Bundesländern: In Bruchsal beispielsweise finden an seinem Modehaus Eingangskontrollen statt, in Landau würden Kunden nur stichprobenartig nach dem Impfstatus befragt. So könne es auch zu der kuriosen Situation kommen, dass Ungeimpfte erst beim Bezahlen der ausgewählten Ware auffallen. „Den Fall hatten wir aber bisher noch nicht“, erklärt Jost.
Wie die Pressestelle der Stadt Landau mitteilt, wurde seit Inkrafttreten der Neuregelungen im Einzelhandel bisher lediglich ein Verstoß festgestellt. In der Gastronomie, wo die 2G-plus-Regel gilt, wurden fünf Verstöße geahndet. Die Beschäftigten werden hingegen vom jeweiligen Arbeitgeber kontrolliert. Für sie gilt allerdings die 3G-Regel.
Profitiert der Online-Handel?
Jost ärgert sich, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. „Es erweckt den Eindruck, als ob gerade im Einzelhandel die Ansteckungsrate hoch ist. Dabei werden Modehäuser viel seltener im Jahr von Menschen aufgesucht als andere Geschäfte, für die 3G oder gar keine Regel vorgegeben ist.“ Die Folge könnte sein, wie Leser nach einem Stadtbummel berichteten, dass auch Geimpfte und Genesene stärker auf den Online-Handel setzen. Um zu vermeiden, ständig den gelben Impfausweis oder den digitalen Impfpass vorzeigen zu müssen.
Daher hoffen manche Einzelhändler auf kreative Lösungen, um die 2G-Kontrollen zu erleichtern. So setzt beispielsweise die Stadt Mainz auf Bändchen, die Besucher des Weihnachtsmarktes auch in den Geschäften nutzen können, um ihren Status anzuzeigen. Allerdings ist in Landau der Nikolausmarkt coronabedingt wieder Geschichte.
Buchhandlungen von Neuregelung nicht betroffen
Claudia Winstel, die eine mit Spielwaren kombinierte Buchhandlung in Bad Bergzabern betreibt, ist froh, dass sie in diesem Winter überhaupt Kunden empfangen darf. Vergangenes Jahr war ihr Geschäft „Das Buch bei Spiel und Spaß“ vom Lockdown betroffen. Sie habe zusehen müssen, wie Kunden die gleichen Produkte von ihrem Laden in den Drogerie- und Supermärkten erwarben.
Winstel kann nicht nur ihre Waren weiter vertreiben, sie muss auch niemanden kontrollieren. Buchhandlungen werden nämlich wie Lebensmitteleinzelhändler und Drogeriemärkte behandelt. „Leider kommt das bei den Menschen nicht an. Kunden sind oft verwundert, dass sie bei uns gar nicht nach ihrem Impfstatus befragt werden.“ Daher befürchtet die Unternehmerin, dass manche Kunden gar nicht erst in den Laden kommen. So irritierend, wie die Regelungen seien.