Kreis Südliche Weinstraße Auf der Suche nach Auswegen

Der Ortsgemeinderat von Kapsweyer will sich nicht widerspruchslos damit abfinden, dass aufgrund einer von der Europäischen Union ausgehenden Rechtsverordnung für Kapsweyer ein Überschwemmungsgebiet vorgesehen ist. Grund: Das Überschwemmungsgebiet würde im bebauten und bewohnten Gebiet des Bahnhofsviertels etwa 40 Anwesen erfassen und einen Baustopp für die Zukunft mit sich bringen würde.

Einstimmig beschlossen hat der Rat nach längerem Meinungsaustausch, einen Maßnahmenplan zu erstellen, der den durchaus als unumgänglich anerkannten Hochwasserschutz für Kapsweyer in einer Weise umsetzen soll, dass die Gemeinde die Härten der Rechtsverordnung vermeiden kann und dennoch gewährleistet, dass bei starken Regenereignissen anfallendes Wasser abfließt. Nach Mitteilung von Ortsbürgermeister Felix Schönung habe er eine Sitzung in Anwesenheit von Landrätin Theresia Riedmaier Mitte März dazu genutzt, Einzelheiten darüber zu erfahren, was mit der Festlegung des Überschwemmungsgebietes der Gemeinde „aufs Auge gedrückt“ würde. Er wollte auch der Frage nachgehen, welche Auswege offenstünden, etwa die Umleitung eines Bachlaufs oder die Ausweisung von Rückhaltebecken. Bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, der die Durchsetzung obliegt, sollte seiner Ansicht nach die Neuberechnung von Daten beantragt werden, damit bei positiven Werten die Rechtsverordnung zurückgenommen werden könne. Ratsmitglied Wolfgang Fedderken wies darauf hin, dass in den Erörterungen ein Zusammenhang mit dem Bienwaldgroßprojekt auffallend heftig bestritten wurde. Dass beides nichts miteinander zu tun habe, sei in einer Weise betont worden, die vermuten lasse, „dass getroffene Hunde bellen“. Zusammen mit Helmut Streicher bestritt Fedderken mit Tatbestandsfeststellungen und Anregungen einen beträchtlichen Teil des Gedankenaustauschs, der sich auch um den Verdacht drehte, dass zu dem Vorgang einiges verheimlicht werden solle und Erhebungsgrundlagen anzuzweifeln seien. Rascher über die Bühne ging der Beschluss über einen mit den Pfalzwerken zu vereinbarenden Stromlieferungsvertrag, der einstimmig erfolgte. Der Vertrag war notwendig geworden, weil der alte zum 31. März ausgelaufen war. Der Rat entschied sich unter zwei Angeboten für das mit der kürzeren Laufzeit, das bis Ende März 2016 gilt, einen Netto-Strompreis von 18,16 Cent je Kilowattstunde festlegt und einen Anteil an Ökostrom von 100 Prozent zusichert. Zum Ausbau des Jugendraums im Dachgeschoss des Vereinsheims soll Material im finanziellen Umfang von rund 1163 Euro bei einer Schweighofener Firma beschafft werden. Dies beschloss der Rat einstimmig im Hinblick darauf, dass der Raum zur weiteren Nutzung für die Jugend unter deren eigener Beteiligung ausgebaut werden soll. Der Betrag wird im Haushalt 2015 bereitgestellt. (hd)

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