Herschweiler-Pettersheim Grundsteuer erhöht: Im Schnitt zehn Euro mehr pro Grundstück

Mit wiederkehrenden Beiträgen soll der Straßenzustand verbessert werden.
Mit wiederkehrenden Beiträgen soll der Straßenzustand verbessert werden.

Der Ortsgemeinderat hat die Anhebung der Grundsteuern um jeweils 20 Prozentpunkte beschlossen. Außerdem stand unter anderem die Neufassung der Ausbaubeitragssatzung über wiederkehrende Beiträge und einer neuen Erschließungsbeitragssatzung auf der Tagesordnung.

Ortsbürgermeisterin Margot Schillo informierte, dass die Kreisverwaltung von allen Gemeinden mit unausgeglichenem Haushalt eine Erhöhung der Grundsteuerhebesätze fordert. Das sei auch vom Gemeindeprüfungsamt zur Verbesserung der Einnahmensituation bestätigt worden. Die letzte Erhöhung fand 2014 statt.

Der vom Land festgesetzte Nivellierungssatz beträgt bei der Grundsteuer A 300 Prozent – bei Grundsteuer B und Gewerbesteuer bei 365 Prozent. Die Steuereinnahmen, die sich oberhalb dieser Sätze befinden, werden nicht der eigenen Steuerkraft angerechnet und verbleiben in vollem Umfang bei der Gemeinde. Außerdem führen sie nicht zu einer geringeren Schlüsselzuweisung oder höheren Kreis- und Verbandsgemeindeumlagen.

Der Rat beschloss, Grundsteuer A und B um jeweils 20 Prozentpunkte anzuheben, womit die Grundsteuer A künftig bei 320 und die Grundsteuer B bei 385 Prozentpunkten liegen. Sina Müller von der VG Oberes Glantal informierte, dass sich dadurch bei der Grundsteuer B eine Mehrbelastung von durchschnittlich rund zehn Euro pro Grundstück ergibt.

Neue Satzungen

Des Weiteren erläuterte Christoph Agne von der Verbandsgemeinde Oberes Glantal dem Ortsgemeinderat die neuen Entwürfe für die Ausbaubeitragssatzung über wiederkehrende Beiträge und der neuen Erschließungsbeitragssatzung. Bei den wiederkehrenden Ausbaubeiträgen beträgt der Gemeindeanteil 25 Prozent. Bei den Erschließungsmaßnahmen verbleibt es wie bisher bei einem Gemeindeanteil von zehn Prozent des beitragsfähigen Erschließungsaufwands.

Der Satzungsentwurf entspricht dem Muster der kommunalen Spitzenverbände und der Überarbeitung durch den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz. In der Satzung ist eine Eckgrundstücksvergünstigung gewährleistet. Bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwandes ist jede Erschließungsanlage nur mit der Hälfte anzusetzen. Die Festsetzung der Tiefenbegrenzung wurde nach den ortstypischen Gegebenheiten auf 35 Meter festgelegt.

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