Altenkirchen Geplante Photovoltaikanlage: Mehrere Genehmigungen sind einzuholen

Ortsansicht von Altenkirchen.
Ortsansicht von Altenkirchen.

Die Ortsgemeinde möchte die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf ihrer Gemarkung erlauben. Einige Hürden sind für den Projektierer allerdings noch zu nehmen – vor allem wegen der geplanten Lage der Anlage.

Wie in vielen Gemeinden im Kreis wird in Altenkirchen derzeit die Planungen für mögliche Freiflächen-Photovoltaikanlagen vorangetrieben. Nachdem der Verbandsgemeinderat Oberes Glantal im Juli der Teiländerung des Flächennutzungsplans der ehemaligen Verbandsgemeinde Schönenberg-Kübelberg zugestimmt hatte, hat der Gemeinderat nun den Aufstellungsbeschluss für den entsprechenden Bebauungsplan gefasst – bei vier Gegenstimmen.

Das Alzeyer Unternehmen Pionext plant, auf einer Fläche von etwas mehr als 13 Hektar – nahe der Gemarkungsgrenzen zu Breitenbach und Frohnhofen – Solarmodule aufzustellen. Bei dem geplanten Gebiet handelt es sich um Grünflächen, die sich in Privateigentum befinden, sagte Ortsbürgermeister Manfred Geis. Die Ortsgemeinde selbst verfügt „leider über keine passende Flächen“.

Mitten im Landschaftsschutzgebiet

Bevor Pionext loslegen kann, sind noch einige Hürden zu meistern. Dem Ortsbürgermeister zufolge sei ein Teil der Fläche als Vorranggebiet Landwirtschaft ausgewiesen und liege komplett im Landschaftsschutzgebiet Höcherberg/Westrich. Mit Blick auf die landwirtschaftlichen Flächen müsse der potenzielle Betreiber der PV-Freiflächenanlage zunächst ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren einleiten. Für den Betrieb einer Anlage im Landschaftsschutzgebiet sei eine Genehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde einzuholen. „Das alles hat aber mit uns nichts zu tun, das ist Sache des Unternehmens“, betonte Geis. Es könnte jedoch passieren, bekräftigte er, dass die Fläche durch die Behörde verkleinert oder sogar komplett für die Bebauung mit Solarmodulen abgelehnt wird. „Da müssen wir jetzt abwarten.“

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